An sich darf nicht redundant beschildert werden. Die Stadt Bonn hält das aber trotzdem nicht ab.

In Auerberg an der Ecke An der Rheindorfer Burg und Kopenhagener Straße stehen diese beiden Schilder:

Das vordere Schild ist komplett im hinteren Schild enthalten. Von daher dürfte das dort nicht stehen. Denn in eine Fahrradstraße dürfen keine Kraftfahrzeuge rein, außer sie sind freigegeben. Wie alle Bonner Fahrradstraßen (also außer dem umdeklarierten Radweg) sind Kraftfahrzeuge doch erlaubt. Entweder für die Anlieger oder für alle. Von daher bringt das alles nichts.

Vielleicht war das vordere Schild zuerst da, und die Straße war schon faktische Fahrradstraße. Man hat also hier mit der Ausweisung zur Fahrradstraße auch keinen so großen Mehrwert geschaffen. Ganz davon abgesehen, dass Fahrradstraßen eh wenig Mehrwert bieten, weil die Autofahrer*innen nicht verstehen, was sie sind.

Bei solchen Dingen schreibe ich der Verwaltung schon gar nicht mehr. Die bekommen es ja generell nicht hin alte Schilder abzuhängen oder korrekt zu beschildern.