Radwege mit Mofafreigabe

Immer wieder findet man Radwege, die für Mofas freigegeben sind. Hier zum Beispiel die L 83 Siegburger Straße durch Beuel:

Warum ist das eigentlich so? Dazu müssen wir erstmal aufdröseln, was ein »Mofa« eigentlich genau ist. Ich vergesse das immer wieder, daher ist dieser Blogartikel hoffentlich für mich am Ende auch eine Referenz. Schaut man bei Wikipedia, findet man die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Dazu findet man in diesem Artikel noch weitere Definitionen:

  • Pedelec bis 25 km/h gelten als Fahrrad.
  • E-Bike bis 20 km/h gelten laut StVRAusnV als Leichtmofa, für diese entfällt die Helmpflicht.
  • E-Bike bis 25 km/h gelten als Mofa.
  • S-Pedelec und E-Bike bis 45 km/h brauchen Führerschein Klasse AM und dürfen niemals auf Fußwege oder Radwege.
  • Elektrokleinstfahrzeuge sind weder Fahrrad noch Mofa noch E-Bike.

Aus der Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 kann man sich die entsprechenden vier Verkehrszeichen herunterladen:

Das sind die Zeichen 1022-10, 1022-11, 1022-12 und 1022-13. Sie geben einen Weg für andere Klassen frei, nämlich Fahrräder, Mofas, Krafträder und E-Bikes.

Nun können wir zu den Klassen sammeln, was dazugehört:

  • Fahrrad
    • Fahrräder
    • Pedelecs (mit Treten) bis 25 km/h
  • Mofa
    • Mofas (ohne Treten) bis 25 km/h
    • E-Bike (ohne Treten) bis 25 km/h
  • Kraftrad
    • Alles unter Mofa
    • Mofas über 45 km/h
    • Große Motorräder
  • E-Bike
    • E-Bike (ohne Treten)
  • Elektrokleinstfahrzeuge
    • E-Tretroller

Ich finde das schon ein bisschen unübersichtlich. Insbesondere auch durch Unterschiede zwischen offiziellen Bezeichnungen und Alltag. Pedelecs sind Fahrräder mit Motorunterstützung, bei denen der Motor aber nur hilft, wenn man tritt. Bei einem E-Bike kann man mit einem »Gasgriff« auch fahren, ohne zu treten. Aber häufig nennen Personen das Pedelec einfach »E-Bike«, weil es ja ein Fahrrad mit Elektromotor ist. Rechtlich ist das aber ein Mofa, also ein »motorisiertes Fahrrad«. Aber ein Pedelec würde ich auch als motorisiertes Fahrrad bezeichnen, es ist rechtlich aber kein Mofa.

Nun hätten wir geklärt, was ein Mofa ist: Ein Zweirad, das ohne eigenes Treten eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen kann.

Die Niederländer haben auch putzige Namen dafür, bei denen heißt es das Mofa bis 25 km/h »Snorfiets«, und der Motorroller bis 45 km/h »Bromfiets« (Quelle). Und bei denen sind auch viele Radwege für »Snorfiets« und teilweise auch »Bromfiets« freigegeben.

Schauen wir einmal in die rechtliche Situation in Deutschland. Einschlägig ist hier StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Absatz 4:

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Somit darf man mit Mofas und E-Bikes bis 25 km/h auf Radwegen fahren. Und weil die L 83 Siegburger Straße innerorts ist, gilt das dort nicht. Weil es allerdings die Ortsdurchfahrt ist, wollte man hier dem Fahrverkehr auf der Fahrbahn nicht zumuten hinter Mofas mit nur 25 km/h fahren zu müssen. Also wurden die einfach auch auf dem Radweg zugelassen.

Weil einige Radwege außerorts nicht für Mofas geeignet sind, oder manche Ortsteile gewachsen sind und die Ortsgrenzen verschoben worden sind, findet man manchmal auch Radwege mit einem expliziten Verbot für Mofas. Manchmal sind sie aber auch redundant oder wurden zur Klarstellung zusätzlich montiert.

Mit dem Mofa hat man also dann die Wahl, ob man auf der Fahrbahn der Landstraße fährt oder auf dem Radweg. Außerorts kann das durchaus sinnvoll sein. Bei der Siegburger Straße erscheint es mir jedoch auf dem Radweg schon zu knapp. Der ist auch gleichzeitig Gehweg und dann auch noch einer für beide Richtungen. Angesichts der drei Richtungsfahrstreifen für den Fahrverkehr riecht das schon ziemlich nach etwas, das man nicht für Personen mit Mofa gemacht hat, sondern für jene in Autos.