Radweg-Überbleibsel auf dem Niederberg
In Sankt-Augustin-Niederberg fand ich ein Radweg-Relikt, das schon wirklich älter sein muss. Komplett entfernt wurde es aber auch nicht.
Fangen wir vorne an der Großenbuschstraße an. Da ist eine Tempo-30-Zone:
Und nach StVO § 45 Absatz 1c haben wir das hier (Hervorhebung durch mich):
Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Eine Tempo-30-Zone darf es nur dort geben, wo es keine Radwege gibt. Wenn also noch Radwege da sind, darf keine Tempo-30-Zone erstellt werden. Wenn also in einer solchen Zone Radwege sind, hätte die Zone nicht eröffnet werden dürfen. Somit sind alle Radwege in dieser Zone wohl nicht benutzungspflichtig.
Mit dieser Theorie gewappnet begeben wir uns dann an die nächste Kreuzung. Dort finden wir dieses Konstrukt, was mit einem abgenutzten Radweg-Symbol (Zeichen 237) den Radverkehr auf die Nebenanlage lenkt.
Das ist in der Tempo-30-Zone nicht zulässig. Es fehlt aber auch das Schild am Mast. Es ist wohl ein Relikt, das nicht abgefräst worden ist.
Bei diesem »Radweg« fährt man dann zwischen geparkten Autos und dem Gehweg lang. Eigentlich ganz nett, wäre da nicht das Laut und die Enge.
Am Ende wird man hinter den geparkten Autos wieder in den fließenden Autoverkehr geschickt.
So richtig optimal ist es nicht. Nutzungspflichtig kann es nicht sein. Aber man hat es auch nicht zurückgebaut. Es ist mal wieder ziemlich merkwürdig. Dabei hätte man die Parkplätze ja weiter nach links setzen können und so mehr Platz auf der Fahrbahn schaffen können.