Radweg ohne Vorfahrt entlang B 42

Zwischen Feldkirchen und Irlich bei Neuwied (Karte) gibt es eine Kreuzung der B 42 mit einer Kreisstraße. Dort ist der Radweg fahrbahnbegleitend und nutzungspflichtig, nimmt jedoch nicht an der Vorfahrtsregelung der Straße teil:

Dieser Radweg ist auch in die andere Fahrtrichtung zu nutzen.

Das ist meines Erachtens wieder falsch und diskriminiert die wenigen Radfahrenden entlang der B 42.

Kontakt zum Landesbetrieb

Zuständig ist für die Bundesstraße wohl der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, wie mir auf Twitter gesagt worden ist. Also habe ich die einmal angeschrieben.

E-Mail an radwege@lbm.rlp.de am 02.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwischen Feldkirchen und Irlich hat die B 42 eine Abfahrt auf die K 112. Nördlich entlang der B 42 befindet sich ein Radweg für beide Richtungen. Dieser ist durch Zeichen 240 nutzungspflichtig, was er als straßenbegleitender Weg auch sein kann. Jedoch muss ein nutzungspflichtiger Weg an der Vorfahrt der begleitenden Straße teilnehmen.

An jenem Knotenpunkt ist das nicht der Fall, hier haben die Radfahrenden Zeichen 205 an jedem der Abbieger. Damit entfällt die Nutzungspflicht für diesen Abschnitt. Da keine sicheren Querungsmöglichkeiten vorhanden sind, um bei Nutzung der Fahrbahn der B 42 wieder auf den Radweg davor oder dahinter zu kommen, entfällt auch diese Nutzungspflicht außerhalb des Knotenpunktes.

Ich nehme an, dass das so nicht gedacht ist. Von daher sollten die Zeichen 205 entsprechend zum Kraftverkehr gerichtet werden und die Radfahrenden hier an der Vorfahrt der B 42 teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Ich habe am 06.01.2022 eine Antwort bekommen. Man hätte das an die zuständige Verkehrsbehörde weitergeleitet, jedoch bisher noch keine Antwort bekommen. Man würde aber nochmal nachfragen.