Radweg mit Treppe in Bendorf

In Bendorf gibt es von der Eisenbahnstraße zur A 48 eine wunderbare Treppe. Das wäre ja noch okay, wenn diese nicht mit einem Zeichen 240 ausgeschildert wäre. Man darf dort also mit dem Fahrrad fahren. Aber wie soll man das bitte machen?

Die Rille zum Schieben zählt nicht. Sobald man schiebt, ist man juristisch ein:e Fußgänger*in. Ein Zeichen 239 würde also auch komplett ausreichen. Keine Ahnung, was die sich dabei gedacht haben.

Kontakt zur Stadt

Mir ist nicht klar, ob diese Treppe jetzt zur Stadt Bendorf oder zum Land Rheinland-Pfalz gehört. Also habe ich direkt beide angeschrieben, dann müssen die das nicht weiterleiten.

E-Mail an info@bendorf.de und radwege@lbm.rlp.de am 02.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwischen der Eisenbahnstraße (Bendorf) und der Brücke der A 48 über den Rhein gibt es eine Treppe. Mir ist nicht ganz klar, ob dies im Verwaltungsbereich der Stadt oder des Landes liegt, daher habe ich Sie beide angeschrieben.

Diese Treppe ist mit einem Zeichen 240 beschildert. Wie genau ist das zu verstehen? Sollen Radfahrende dort mit dem Fahrrad hinauffahren? Wahrscheinlich gibt es den einen oder anderen Mountainbiker*in, der sich darüber freut, legal diese Treppe befahren zu können.

Diese Strecke soll wohl Teil des touristischen Radnetzes sein, jedoch kann man hier nicht mit dem Fahrrad nach Sankt Sebastian fahren. Jemand mit Rennrad wird es wohl noch tragen können, jemand mit beladenem Trekkingrad wird es allerdings schon schwer haben hier die Kante zum Schieben zu nutzen. Lenker, Pedale oder Packtaschen werden sich im Geländer verheddern. Mit Lastenrad oder Anhänger ist man hier jedoch komplett aufgeschmissen.

Ich kann verstehen, dass nicht jede Verbindung zwischen zwei Punkten komplett barrierefrei ist. Aber dann sollte man immerhin ehrlich sein und dort nur ein Zeichen 239 montieren. Dieses Zeichen 240 wird auch bestimmt seit mindestens 1991 dort stehen, das Problem muss also in irgendeiner Form seit über 30 Jahren bekannt sein.

Es wäre wohl deutlich sinnvoller, hier die anderen Brücken (Engers nach Urmitz, Koblenz) auszuschildern.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Ich habe am 06.01.2022 eine Antwort bekommen. Man hätte das an die zuständige Verkehrsbehörde weitergeleitet, jedoch bisher noch keine Antwort bekommen. Man würde aber nochmal nachfragen.