Radverkehrsführung Frankfurter Straße in Buisdorf

In Buisdorf ist die Radverkehrsführung Richtung Stoßdorf nicht klar und erst nach Suche ersichtlich. Ich dokumentiere das Chaos und schicke der Stadt Sankt Augustin eine Anfrage bezüglich Verbesserungen.

Früher bin ich mit dem Fahrrad meist an der Sieg entlang gefahren, an der Mündung angefangen und dann irgendwo so bei Hennef war dann auch genug. Aber jetzt möchte ich auch mal weiter in diese Richtung, also versuche ich auch schneller nach Hennef zu kommen. So habe ich eine Route durch Buisdorf geplant. Das ist einer der Ortsteile von Sankt Augustin. Falls ihr, wie ich vor einem Jahr, das rheinische Dehnungs-I nicht kennt: Man spricht das »Buusdorf« aus.

Die Führung geht entlang der Frankfurter Straße, der Landstraße einmal quer durch. Das ist also so ein Ort, der um eine schnurgerade Durchgangsstraße gewachsen ist. Für mich scheint das nur eine Schlafstadt zu sein, aber vielleicht tue ich dem Ort damit auch Unrecht. Jedenfalls ist die Radverkehrsführung nicht die oberste Priorität gewesen, so wie in Sankt Augustin generell. Zur Orientierung wie immer die Karte von Open Streep Map:

Die einzelnen Stationen werde ich im Text noch aufgreifen.

Tour Richtung Stoßdorf

Zuerst möchte ich einmal zeigen, wie ich das erste Mal zum östlichen Ortsausgang (Richtung Stoßdorf) gefahren bin.

Ich kam von Niederpleis auf der Alleestraße, einem Geh-Radweg (Zeichen 240), der für den MIV freigegben ist. Das ist schon so ein Konstrukt, aber lassen wir das. Ich spare mir die Kritik für gleich auf. Erstmal lassen wir das Gesamtbild auf uns wirken. Wir haben dort einen Kreisverkehr, der uns auf einen Geh- und Radweg (Zeichen 240) führt. Das ist Position 1 aus der Karte

Ich bin also da über diesen Zebrastreifen gefahren. Mir ist da nicht klar gewesen, ob ich jetzt Vorfahrt vor den Autos habe, oder die vor mir. Irgendwie langsam fahren, die Autofahrer halten und winken, ich habe mich bedankt. Die sind genauso unsicher wie ich.

Um Kurve sind wir dann an Position 2 auf der Karte. Ich sehe dort nichts besonderes, also wird es wohl einfach weiter gehen.

Der Radweg verschwenkt anscheinend etwas nach rechts, da haben wir dann eine Parallelstraße, in der wir auf der Fahrbahn fahren. Das ist ja ganz nett, so hat man nicht so viel Autoverkehr und trotzdem guten Asphalt.

Die Freude hält aber nur kurz, dann ist die Straße auch zuende. Wir können aber den beiden Radfahrer*innen dort folgen, einmal an dem Altkleidercontainer vorbei.

Dann stehen wir an einer Ampel, Position 3 in der Karte. In der Ampel ist auch eine Streuscheibe für Radfahrer drin, wir sollen da also weiterfahren, scheint mir.

Aber wenn man sich das mal genauer anschaut, dann kann das doch kein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg sein? Das ist viel zu schmal, und direkt vor dem Haus. Das kann doch einfach nicht sein‽ Aber gut, es ist Sankt Augustin, vielleicht meinen die das ernst.

Hinter dem Haus fährt man dann wieder in einer Parallelstraße, das ist wieder ganz angenehm. Doch an Position 4 in der Karte ist dann auch diese Parallelstraße vorbei, sie geht jedenfalls nur noch in einer Sackgasse weiter. Hmm, was mache ich jetzt?

Schaut man sich da die Fahrbahn an, so sieht das nicht sonderlich einladend aus. Hinter der Autobahnbrücke für die A 3 ist dort auch der Ortsausgang, das muss ja auf der Fahrbahn nicht sein. Und jetzt?

Oh, da ist ja ein Zeichen 240 auf der anderen Seite! Es gab wohl einen benutzungspflichtigen Radweg auf der anderen Straßenseite. Aber wo hätte ich denn bitte queren sollen?

Auflösung

Gehen wir nochmal an die Bushaltestelle am Anfang. Vielleicht hat jemand schon das Zeichen 240 auf der anderen Fahrbahnseite gesehen.

Man muss dort mit der Querungshilfe die Fahrbahn kreuzen und auf der anderen Seite langfahren.

Hat man diese Möglichkeit verpasst, so gibt es an Position 3 noch die Ampel, die einen auf die andere Seite bringt.

Und dann auch hinten an Position 4 gibt es eine weitere Ampel. Die ist dann allerdings nur noch für Fußgänger beschildert, in der Streuscheibe ist kein Sinnbild Fahrrad.

Hat man es dann auf die andere Seite geschafft, kann man den Ort auf einem baulich getrennten Geh- und Radweg verlassen. Man sieht aber an der Aufteilung der Breiten schon deutlich, wie die Prioritäten hier so sind.

Kritikpunkte

Wenn man sich die Fotos so anschaut, bekommt man vielleicht ein merkwürdiges Gefühl bei der Sache. Ich lese gerade einen Rechtsratgeber für Radfahrer und kann jetzt noch viel besser benennen, was hier alles schiefläuft.

Schilder rechts

Im Kreisverkehr fällt zuerst auf, dass das Zeichen 240 auf der linken Seite steht. Verkehrszeichen wirken nach links, stehen also regelmäßig rechts. Das Schild am Anfang bedeutet also, dass die Fahrbahn ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist. Der Weg rechts davon ist ein Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht. Autos dürfen dort keine fahren.

Das haben die natürlich nicht gemeint, und der:die gutmütige Verkehrsteilnehmer*innen weiß, wie das gemeint sein soll.

Zebrastreifen im Kreisel

Dann war noch merkwürdig, dass der Radweg im Kreisverkehr über Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) geleitet wird. Dadurch weiß keiner so recht, wer Vorfahrt hat. Hier müssen wir jetzt ein paar Aspekte differenzieren.

Radfahrer*innen dürfen auf Zebrastreifen fahren, queren die Fahrbahn dann aber so, als gäbe es den nicht. Sie haben kein Vorrecht vor den querenden Fahrzeugen. So gesehen habe ich also keine Vorfahrt. Die meisten Autofahrer*innen wissen das aber nicht, und halten trotzdem an Zebrastreifen. Andere halten nie, obwohl sie das für Fußgänger*innen müssten.

Dann ist dieser Radweg ab dem Zeichen 240 auf der anderen Seite benutzungspflichtig. Die restlichen Arme des Kreisverkehrs haben auch Zebrastreifen, also soll das überall ein Radweg mit Benutzungspflicht sein. Es können aber nur fahrbahnbegleitende Radwege benutzungspflichtig sein. Und wenn dieser Radweg also den Kreisverkehr begleitet, dann muss ich Vorfahrt vor den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen haben. Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist wie Rechtsabbiegen.

Man sieht ganz links im Bild ein Vorfahrt-Achten-Schild. Somit sollen die Fahrzeuge also die Vorfahrt achten. Es steht vor dem Zebrastreifen, also gilt das für alle.

Das ganze wirkt also etwas merkwürdig, aber der Teil ist okay.

Radweg auf der Gegenseite

Der Radweg auf der Gegenseite hat es wirklich sehr schwer. Das erste Problem ist das Verkehrszeichen. Diese haben nämlich nur Gültigkeit, wenn ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer sie mit »mit einem raschen und beiläufigen Blick« erfassen kann. Ich halte mich natürlich für einen überdurchschnittlichen Verkehrsteilnehmer und habe es das erste Mal übersehen. Damit ist es also zu schwer zu sehen. Es hängt nämlich auch noch parallel zur Fahrbahn, sodass man es von der Ferne noch schlechter sehen kann. An der Bushaltestelle fehlt also ein Schild, das auf die andere Seite aufmerksam macht.

Dann befinden wir uns dort innerorts. Im Artikel zum Radweg am Herrengarten hatte ich schon aus den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung den Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 zitiert. Dies wiederhole ich nochmal, Hervorhebung von mir:

Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

  1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
  2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
  3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
  4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
  5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass

    1. die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;

    2. nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;

    3. dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.

Innerorts braucht die Stadt Sankt Augustin also eine gute Begründung, warum dort eine so große Gefahrenlage ist. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sehe ich nicht, warum das dort gegeben sein soll.

Schreiben an die Stadt

Nun habe ich einen harten Kritikpunkt: Der Radweg auf der rechten Seite hört plötzlich auf, die weitere Führung ist unklar. Das mindeste ist ein Schild »Seite wechseln«. Dann ist da noch die Sache mit dem links aufgestellten Schild. Das ist jetzt nicht so schlimm, aber ansprechen kann ich es auch. Und zuletzt kann man mal fragen, warum der Radweg dort eigentlich links ist.

Ich habe zwei Fotos und die Karte angehängt und das mal so an die Stadt Sankt Augustin geschrieben.

E-Mail an Sankt Augustin vom 05.06.2021

Sehr geehrte:r [Ansprechpartner*in],

bei der Radverkehrsführung durch Buisdorf ist Richtung Stoßdorf ist unklar, an welcher Stelle man die Frankfurter Straße queren soll.

Kommt man von Niederpleis über die Alleestraße, fährt durch den Kreisverkehr, kommt man an der Bushaltestelle »Buisdorf« heraus. Dies ist Position 2 in der angehängten Karte. Der Blick von dort ist im Anhang `02-haltestelle.jpg` gezeigt. Man befindet sich auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240). Die meisten Radfahrer*innen werden hier wohl weiter geradeaus fahren.

Auf der linken Seite steht fahrbahnparallel ein Zeichen 240 mit Zusatzzeichen 1000-30 (Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile). Man soll dort also mit der Verkehrsinsel die Frankfurter Straße queren und auf der anderen Seite fahren.

Diese Zeichen können aber nicht von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer »mit einem raschen und beiläufigen Blick« erfasst werden, die Benutzungspflicht entfällt also. An der Kreuzung mit der Straße Am Rosenhain besteht eine weitere Querungsmöglichkeit mit LZA, jedoch fährt man zwischen Rosenweg und dem Knotenpunkt auf einem kleinen Feldweg, der kein benutzungspflichtiger Radweg sein kann.

Es fehlt also noch vor der Einmündung »Im Rosengarten« ein entsprechender Hinweis, dass der Radweg zu Ende ist und man die Fahrbahnseite wechseln muss.

Am Kreisverkehr (Position 1 auf der Karte) steht das Zeichen 240 links vom Geh- und Radweg. Damit wirkt es auf die Fahrbahn, das kann unmöglich gewollt werden. Warum steht das Schild nicht regulär auf der rechten Seite?

Mich interessiert auch, warum entlang der Frankfurter Straße der linke Radweg benutzungspflichtig ausgeschildert wurde. Nach VwV-StVO, Absatz 4, Satz 3 und 4 ist dies innerhalb geschlossener Ortschaften nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen und muss sorgfältig geprüft werden. Daher bitte ich Sie nach IFG-NRW nach einer Auskunft über die Begründung für die Anordnung einer linksseitigen Benutungspflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Die IFG-Anfrage hat nach IFG-NRW, § 5 Absatz 2 innerhalb eines Monats beantwortet zu werden:

Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.

Das bedeutet, dass ich die Antwort bis zum 05.07.2021 erhalten muss.

Erste Rückmeldung

Am nächsten Montag, den 07.06.2021 bekam ich eine erste Eingangsbestätigung von der Stadt. Ich solle unaufgefordert eine Rückmeldung bekommen.

Update 26.09.2021

Ich habe inzwischen eine Rückmeldung dazu bekommen, sie ist in einem neuen Blogartikel zu lesen.