Polizei BN lässt Falschparker Umparken

Heute morgen stand mal wieder ein Auto auf dem Gehweg, die Stelle scheint das irgendwie magisch anzuziehen. Durch die Nutzung von Weg-Li hat sich das schon gebessert, und die harten Fälle schleppt das Ordnungsamt Bonn auch ab. Außerhalb der Dienstzeiten des Verkehrsordnungsdienstes ist es mir bisher allerdings nur in einem Fall gelungen die Polizei dazu zu bringen, eine Verkehrsbehinderung zu beseitigen. Ansonsten wurde ich immer abgewimmelt. Daher hatte ich diesen Fall bisher als Aufnahme aufgefasst.

In Bonn, und ich glaube ganz NRW, sind die Zuständigkeiten so geregelt: Es gibt den »fließenden Verkehr« und den »ruhenden Verkehr«. Das erste ist alles, bei dem sich die Autos bewegen. Wird man zum Beispiel von jemand mit Auto zu knapp überholt oder angefahren, so ist das fließender Verkehr und Zuständigkeit der Polizei. Bei auf dem Gehweg abgestellten Autos ist es dann aber zweiteres, und Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Generell ist diese Einteilung nicht so ganz nachvollziehbar, wenn man nicht gerade Autofahrer*in ist. Würde man ein Fahrrad auf die Fahrbahn stellen, so ginge das Problem vom »ruhenden Verkehr« aus, gefährdet wäre aber natürlich der »fließende Verkehr« (also Autos). Hier fühlt sich die Polizei zuständig, es wäre ein »schwerer Eingriff in den Straßenverkehr«. Wird durch ein stehendes Auto allerdings der Fuß- und Radverkehr behindert, dann ist das »ruhender Verkehr« und Ordnungsamt. Rad- und Fußverkehr wird häufig nicht als »echter Verkehr« wahrgenommen.

Das ganze lernt man recht schnell, weil man von der Polizei abgewimmelt und an das Ordnungsamt abgewiesen wird. Eine Sache scheint die Polizei manchmal aber auch zu vergessen: Die Polizei ist immer für die Gefahrenabwehr zuständig. Sie kann diese Aufgabe an das Ordnungsamt abgeben. Das bedeutet aber auch, dass wenn das Ordnungsamt gerade ausgelastet ist, die Polizei sich kümmern muss. In jedem Fall darf die Polizei sich darum kümmern. Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes muss sie sich dann auf jeden Fall kümmern.

Und so einen Fall hatte ich heute (Samstags) um 06:40 Uhr. Das Ordnungsamt beginnt werktags ab 07:00 Uhr mit der Arbeit, am Wochenende aber erst um 10:00 Uhr. Also rief ich auf der Wache an (0228 15 0) und wurde von dort an die Einsatzleitstelle weitergeleitet. Dort habe ich ganz ruhig mein Anliegen genannt (Verkehrsbehinderung, weniger als ein Meter Gehweg übrig). Der Disponent hat dies aufgenommen und wollte es an das Ordnungsamt weiterleiten. Ich habe nachgefragt, weil die ja erst ab 10:00 Uhr da sind. Daraufhin sagte er »dann machen wir das«, und gut war es.

So gegen 07:05 Uhr war ich dann vom Bäcker wieder zurück und sah noch gerade den Streifenwagen abfahren. Das behindernd geparkte Fahrzeug war weg. Die Polizei war also vor Ort und hat sehr wahrscheinlich die entsprechende Person ausfindig gemacht (Halterabfrage) und das Auto selbst umparken lassen. Damit ist die Behinderung beseitigt, und für die Person ist es bestimmt auch unangenehm morgens früh von der Polizei zum Umparken aufgefordert zu werden.

Ich bin total begeistert! Es gab kein Zuständigkeitsgerangel am Telefon. Dass der Disponent es um 06:40 Uhr für das Ordnungsamt um 07:00 Uhr geben wollte, finde ich noch legitim. Aber mit dem Hinweis auf 10:00 Uhr war das auch erledigt. Dann haben die Polizist*innen vor Ort auch wirklich die Behinderung beseitigt und nicht nur ein Knöllchen geschrieben. Auch das finde ich sehr gut.