Widersprüchliche Beschilderung an der Konrad-Adenauer-Str.

Entlang der Konrad-Adenauer-Straße in Niederberg führt ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Der ist die ganze Zeit mit Zeichen 240 ausgeschildert. Nur zwischen Westerwaldstraße und B 56 ist es seit März 2021 als Gehweg mit Fahrrad frei ausgeschildert. Dort steht jetzt das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10.

Das ist an sich ja okay, wahrscheinlich konnte es nicht mehr benutzungspflichtig gemacht werden, weil die Führung geradeaus in den Kern von Hangelar ziemlich merkwürdig war. An der Ampelanlage bei der B 56 hatte man nicht so richtig seinen Platz. Merkwürdig ist allerdings der Aufdruck auf dem Boden, da ist noch ein Zeichen 240. Insgesamt ist das inkonsistent.

Kontakt zur Stadt

Ich habe dann also an die Verwaltung von Sankt Augustin geschrieben:

E-Mail an Sankt Augustin am 21.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Kreuzung Konrad-Adenauer-Str. und Westerwaldstr. ist im Kreuzungsbereich ein Zeichen 240 angebracht, direkt am Weg allerdings ein Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (siehe Foto). Das steht im Widerspruch zueinander. Vor allem ist, von Hoholz kommend, der Weg durchgängig mit Zeichen 240 beschildert. Wenn ich also nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren möchte, müsste ich also bei der Westerwaldstr. auf die Fahrbahn wechseln um dann an der Kreuzung mit der Bonner Str. wieder auf den Radweg Richtung St. Augustin zu kommen.

Ist das wirklich so gedacht?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 22.03.2021 bekam ich eine Antwort, dass mein Anliegen geprüft würde. Sie würde sich »zu gegebener Zeit unaufgefordert mit [mir] in Verbindung setzen«. Am 24.03.2021 bekam ich noch von einer anderen Person eine ähnliche Antwort und noch ein Dank für mein Engagement und Interesse an der Verkehrssicherheit.

Danach dann nichts mehr.

Späte Antwort

Ich habe am 04.09.2021 nochmal nachgefragt. Am 14.09.2021 bekam ich dann eine Antwort. Letztlich ist das genau so gewollt. Die Nutzungspflicht wurde für diesen Abschnitt aufgehoben. So können Radfahrende frei dort fahren, wo sie sich sicher fühlen würden:

Dazu teile ich Ihnen mit, dass im Zuge einer zurückliegenden Unfallkommission unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde, des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der zuständigen Kollegen der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises und weiterer zuständiger Fachämter nach einem Verkehrsunfall der Kat. 1 im Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Str. / Bonner Straße, die Änderung der Beschilderung und die damit einhergehende Radverkehrsführung im o.g. Bereich beschlossen wurde.

Dann wurde noch das hier geschrieben:

Außerdem werden PKW-Fahrer durch Änderung der Beschilderung darauf sensibilisiert, mit Radfahrenden auf der Fahrbahn zu rechnen und entsprechend vorausschauend zu fahren.

Diese optimistische Einschätzung teile ich nicht. Ich gehe davon aus, dass die meisten Autofahrenden dort den Radweg kennen und erwarten, dass die Radfahrenden nicht auf der Fahrbahn stören. Durch entsprechend knappe Überholmanöver oder Hupen wird dann schon dafür gesorgt, dass die Radfahrenden sich auf dem Gehweg sicherer fühlen und diesen in Zukunft nehmen.

Dadurch wird ein weiterer Unfall dieser Art vielleicht nicht verhindert, allerdings ist die Schuld dann nicht mehr bei der Stadt.