Nebeneinander Radfahren auf der Kreisstraße
Fährt man zu zweit mit dem Fahrrad, so kann man sich deutlich besser unterhalten, wenn man nebeneinander fährt. Nebeneinander sein ist ganz natürlich für Menschen, deshalb ist der Beifahrersitz im Auto auch neben und nicht hinter dem Fahrersitz im Auto. Für Autofahrer*innen ist es vollkommen normal, nebeneinander zu sitzen und sich bequem unterhalten zu können.
Mit dem Fahrrad darf man das ebenfalls machen, siehe StVO § 2(4):
Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.
Das scheint einigen Autofahrer*innen allerdings nicht zu passen. Bei einer Radtour sind wir zu zweit auf der K 23 von Herring nach Mellerhöfe gefahren. Das ist eine typische untergeordnete Straße außerorts. Während wir dort gefahren sind, haben uns vielleicht drei Autos überholt. Also wirklich wenig Verkehr, und auch sehr wenig Gegenverkehr. Daher sind wir nebeneinander gefahren.
Fast alle Autofahrer*innen hatten kein Problem damit. Sie sind auf den anderen Fahrstreifen gewechselt und haben überholt. Aber eine:r hatte ein Problem damit und hat uns angehupt. Man kann nur mutmaßen, aber wahrscheinlich hat sich die Person in ihrer freien Entfaltung auf der Straße gestört gefühlt. Und auch irgendwie in einer Position die »dummen Radfahrer« zu erziehen.
Leider kann man in derartigen Situationen keine Nachricht an die fahrende Person schicken, einmal auf StVO § 2(4) hinweisen. Und so muss man wohl einfach ertragen, dass es immer wieder Autofahrer*innen gibt, die den Radverkehr als störend empfinden und diesen entsprechend gängeln wollen.