Nachfrage zur Radverkehrsführung durch Stoßdorf

Neulich schrieb ich zu Radwegen auf der Gegenseite am Beispiel von Stoßdorf bei Hennef. Da bin ich neulich nochmal entlang gefahren und habe gesehen, dass eine Streuscheibe der östlichen Ampelanlage eine Durchfahrt auf dem nördlichen Radweg suggeriert. Das ist inkonsistent mit der westlichen Ampelanlage. Nochmal zur Übersicht die Karte von OpenStreetMap:

Weil mir das so merkwürdig vorkam, habe ich am 10.04.2021 mal die Stadt Hennef angeschrieben und gefragt, wie das eigentlich wirklich gedacht ist.

ich bin neulich mit dem Fahrrad von Buisdorf Richtung Hennef gefahren und dabei durch Stoßdorf gekommen. Mir sind dabei Inkonsistenzen in der Radverkehrsführung aufgefallen, die ich gerne mit Ihnen klären würde.

Von Westen kommend fahre ich auf dem beidseitigen Geh- und Radweg (Zeichen 240) auf der Gegenseite (Nordseite) der L 333. Am Knotenpunkt Fährstraße ist eine LZA angebracht. Im Signalgeber für die weitere Geradeausfahrt (Position 1 in der angehängten Karte) zeigt die Streuscheibe allerdings nur das Fußgänger-Piktogram. Dies zeigt mir, dass ich dort nicht weiter fahren soll.

Auf der »richtigen« Straßenseite für die Fahrtrichtung steht an Position 2 ein Zeichen 240, das mich zur Nutzung dieses Radwegs verpflichtet. An Position 3 ist auch ein Signalgeber mit entsprechender Streuscheibe zur Querung vorgesehen. Radfahrer sollen anscheinend zuerst die L 333 queren, dann die Heidestraße und dann weiter auf der rechten Seite der L 333 fahren. Soweit konsistent.

Die Benutzungspflicht auf dem Stück zwischen Bushaltestelle und XXXLutz-Parkplatz halte ich für unangemessen, es ist eine ziemliche Buckelpiste mit vielen Wurzelaufbrüchen. Zudem ist der Weg sehr schmal.

Am nächsten Knotenpunkt quere ich zuerst den freien Rechtsabbieger. Dann zeigen mir die Streuscheiben, dass ich zuerst die Stoßdorfer Straße queren soll, und als nächstes die L 333. Danach fahre ich auf dem mit Zeichen 240 markierten Radweg auf der Gegenseite (Position 4) weiter nach Hennef. Das ist soweit auch konsistent.

Nun ist aber an Position 5 die Streuscheibe Richtung Hennef mit einem Fahrradpiktogram ausgestattet. Wenn ich also am westlichen Ortseingang die Fährstraße nicht überqueren darf, kann ich mit dem Fahrrad nicht am Position 5 in Richtung Hennef herauskommen, also nicht an dieser Stelle mit dem Fahrrad stehen, wenn ich den Ort durchquere.

Daher also meine Frage: Darf man zwischen die L 333 zwischen Fährstraße und Löhestraße den Radweg auf der Gegenseite (Nordseite) benutzen?

Antwort

Am 21.04.2021 bekam ich die sehr positive Rückmeldung aus der Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten zugeschickt:

die örtliche Situation wurde inzwischen mit den zuständigen Beteiligten überprüft.

An der Einmündung Fährstraße / L 333 Quadenhof wird in Richtung Hennef (Sieg) ein Zeichen 240 (Geh- / Radweg) ergänzt sowie die Streuscheiben entsprechend angepasst.

Die Straßenmeisterei wird dies in Kürze ausführen. Danach ist der Radweg von Sankt Augustin kommend bis zum Ortseingang Hennef (Sieg) durchgängig auf einer Seite befahrbar.

Das ist wirklich großartig! Ich habe auch in Buisdorf inzwischen die richtige Stelle für die Querung gefunden, so kann ich ganz brauchbar von Niederpleis über Buisdorf und Stoßdorf nach Hennef fahren.

Umsetzung

Einer meiner Twitter-Bekannten hatte mir schon kurz drauf ein Foto geschickt, die Streuscheibe wurde ausgetauscht. Ich bin dann später mal wieder selbst dort langgekommen und habe mich über das Zeichen 240 und die neue Streuscheibe gefreut.

Das war einfach und hat Spaß gemacht! Ich habe mich noch bei meiner Kontaktperson bei der Stadt für die schnelle Umsetzung bedankt.