Melden einer Verkehrsbehinderung
Es gibt viele Möglichkeiten sein Auto abzustellen. Einige davon behindern schwächere Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel Fußgänger mit Kinderwagen oder Personen im Rollstuhl oder mit Rollator. Und so war eine Bordsteinabsenkung in Bonn-Endenich, die regelmäßig zugeparkt ist, am Samstag wieder zugeparkt. Ich habe die Absenkung einmal mit roten Pfeilen eingezeichnet.
Als uneingeschränkte Person kann man hier problemlos vorbeigehen. Aber sobald man auf die abgesenkte Bordsteinkante angewiesen ist, wird man hier behindert. Laut Bußgeldkatalog ist das dann »Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung und behinderten dadurch Andere« für 15 EUR. Nun kann man davon ein Foto machen, es auf Weg-Li hochladen und somit eine Privatanzeige stellen. Die Behinderung wird dadurch aber nicht entfernt. Um die Ecke ist ein Altenheim, und diese Fußgängerfurt liegt auf dem Weg zu einem Supermarkt und anderen Einkaufsmöglichkeiten. Diese Behinderung ist also real.
Auf Twitter gibt es die Abschleppgruppe. Das ist ein loser Verband von Leuten, die die Polizei und Ordnungsämter dazu auffordern, behindernde Fahrzeuge auch wirklich abzuschleppen. Die Exekutive muss zwar immer das mildeste Mittel wählen, aber eben auch die Behinderung beseitigen. Dies ist Teil der Gefahrenabwehr. In den meisten Städten fühlt sich die Polizei nicht zuständig, das Ordnungsamt verteilt maximal Bußgelder und ist meist auch nie außerhalb der bewirtschafteten Parkplätze unterwegs. Letztlich werden Falschparker systematisch geduldet. Das mag ja für die Autofahrer ganz nett sein, jedoch geht es auf Kosten aller, die zu Fuß unterwegs sind, besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer.
Nun war das ein Fall, bei dem ich es mal ausprobieren wollte. Ich rief Samstag 16:30 beim Ordnungsamt (0228-773333) an und meldete dies als Verkehrsbehinderung. Das Wort ist ganz wichtig. Sagt man »Falschparker«, so kommt man direkt in die Schublade der Senioren mit zu viel Tagesfreizeit und Langeweile. Sagt man »Verkehrsgefährdung«, so wird man als übertreibend wahrgenommen. Der Anruf war in zwei Minuten erledigt, ich habe den Ort und das Kennzeichen durchgegeben und noch meinen Namen gesagt. Der Disponent versprach mir, dass eine Streife auf den Weg geschickt wird, allerdings könnte es etwas dauern.
Aus Interesse, ob das Fahrzeug abgeschleppt worden war, bin ich Samstag 19:04 nochmal schauen gegangen. Das Fahrzeug war noch immer dort, allerdings ohne einen Zettel am Scheibenwischer. Nun gab es wohl drei Möglichkeiten:
- Entweder war das Ordnungsamt da und befand es als in Ordnung. Das fände ich aber unfair gegenüber den Fußgängern, weil die Fußgängerfurt zugeparkt worden ist.
- Das Ordnungsamt war da, hat eine Anzeige geschrieben, jedoch keinen Zettel geschrieben. Somit ist für mich nicht nachvollziehbar, was passiert ist. Für den Autofahrer aber auch nicht direkt klar, dass das falsch war.
- Das Ordnungsamt war (noch) nicht vor Ort.
Ich habe also nochmal beim Ordnungsamt angerufen. Das ganze wurde wieder aufgenommen und angeblich sollten Einsatzkräfte geschickt werden.
Am nächsten Morgen, also Sonntag 09:52 stand das Auto noch immer dort, weiterhin ohne Zettel. Ich versuchte das Ordnungsamt anzurufen, jedoch ging dort niemand dran. Also habe ich bei der Polizeiwache in Duisdorf (0228-155511) angerufen. Dort ging jemand dran und fragte mich, wie sich die Verkehrsbehinderung denn darstellen würde. Ich nannte das Parken vor der Bordsteinabsenkung und das Parken im Fünf-Meter-Bereich der Kreuzung. Der Polizist fragte mich dann, ob man da noch herumlaufen könnte, oder eine Einfahrt zugeparkt wäre und man dort nicht mehr herauskommen würde. Diese Frage fand ich sehr entlarvend autofokussiert. Wenn also ein Fahrzeug seit 18 Stunden eine Fußgängerfurt für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator blockiert, ist das nicht so schlimm. Wenn aber jemand mit seinem Auto nicht mehr aus seiner Einfahrt kommt, wäre das Grund genug für einen Einsatz. Er fragte auch nicht nach meiner Einfahrt, nur nach einer Einfahrt. Wenn also Senioren mit zu viel Tagesfreizeit einen Falschparker vor einer Einfahrt melden, dann würde wohl ein Einsatz ausgelöst. Ich habe etwas genervt gesagt, dass gesunde Menschen wohl herumlaufen können, aber die schwächeren Fußgänger ein Problem haben. Zähneknirschend hat er mir dann versprochen dem Ordnungsamt einen Einsatz zu buchen.
Das ganze fällt ab hier in die Kategorie »Sie parkten länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung und behinderten dadurch Andere« für 30 EUR.
Ich ging nachmittags spazieren. Sonntag 14:21 stand der Wagen noch immer ohne Zettel an der gleichen Stelle. Er blockierte also schon mindestens 22 Stunden die Furt dort. Ich habe es mir dann gespart nochmal bei der Polizei oder dem Ordnungsamt anzurufen, die wollen anscheinend nicht. Und um das ganze zu bestätigen bin ich dann nochmal Sonntag 19:24 gucken gegangen, keine Veränderung. Es sind dann also schon 28 Stunden. Und wenig überraschend stand das Fahrzeug Montag 08:01 noch immer dort.
Man kann also deutlich sehen, dass weder Ordnungsamt noch Polizei ein Interesse daran haben diese Behinderung abzustellen. Dies ist leider sehr ähnlich zu dem, was in anderen Städten zu beobachten ist. Falschparker werden nicht verfolgt, eine Voreingenommenheit Richtung Auto ist ebenfalls zu erkennen. Das Unrecht auf Parken mit Behinderung wurde höher bewertet als das Recht hier barrierefrei die Straße zu überqueren.