LKW im Kreuzungsbereich

Die Stadt Bonn hatte dankenswerterweise eine Sperre gegen einen Poller ersetzt. Seitdem kommt man an dieser Stelle viel besser durch. Das wird jedoch fast immer von einem dort parkenden LKW getrübt. Man hat also nicht den ganzen Platz, den man im Kreuzungsbereich haben sollte:

Man hat zwar etwas mehr Platz als vorher, jedoch schränkt der LKW die eine Seite komplett ein. Auch stört er die Sichtbeziehungen.

Von der anderen Seite sieht das dann so aus:

Mir war nicht so ganz klar, ob das erlaubt ist. Ich empfinde es als störend, aber das reicht ja nicht. Wahrscheinlich ist es Parken im Kreuzungsbereich. Ich habe einige Privatanzeigen eingereicht, aber der LKW stand dort beharrlich weiter.

Also habe ich mal bei der Leiterin der Bußgeldstelle angefragt, ob das eigentlich verfolgt wird.

E-Mail an Bußgeldstelle der Stadt Bonn am 13.02.2022

Sehr geehrte […],

in der […] steht regelmäßig ein LKW. Mir ist nicht ganz klar, ob das dort ein Kreuzungsbereich ist, jedoch blockiert der da auch den halben Durchgang.

Ist das Parken im Kreuzungsbereich?

Ansonsten scheint das »regelmäßige« Abstellen von LKW in reinen Wohngebieten (das es nach Flächennutzungsplan ist) verboten. Ab wann ist es »regelmäßig« und könnte geahndet werden?

Ich frage daher, weil ich inzwischen schon fünf Anzeigen eingereicht habe, der LKW dort allerdings immer wieder steht. Inzwischen wurden durch die negative Vorbildwirkung schon weitere Fahrzeuge im Kreuzungsbereich abgestellt. Werden diese Anzeigen verfolgt oder verworfen?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf bekam ich am 18.02.2022 eine Antwort: Zum einen würde sich der Tatort um eine Kreuzung handeln. Meine Anzeigen würden bearbeitet und entsprechend verwarnt, wenn die Behinderung auf meinen Fotos sichtbar ist. Außerdem würde der Ordnungsdienst dies in die Streifen mit aufnehmen und immer wieder kontrollieren.

Mir ist nicht klar, ob da jetzt weniger als ein Meter frei sein muss, damit da verwarnt wird. Ansonsten wurde gar nicht darauf eingegangen, dass das regelmäßige Abstellen von LKW in Wohngebieten (was es dort nach Flächennutzungsplan ist) nicht erlaubt ist.

Es hat dann noch einige Zeit gedauert, jedoch stand der LKW irgendwann dort nicht mehr. Da scheint der Kontrolldruck seitens der Stadt wohl so gestiegen zu sein, dass sich das nicht mehr lohnt.