Linker Radweg an der Kennedybrücke

Ich fuhr neulich mit dem Fahrrad auf der linken Seite der Kennedybrücke, weil ich Richtung Endenich wollte. Die Brückenköpfe sind doof, siehe auch den Blogeintrag zur Kennedrybrücke. Man kommt am Ende der Brücke zu einer Einmündung, man ist hinter dem Geländer der Tiefgarageneinfahrt versteckt.

Dann geht es weiter, um man hat die Verschwenkung. Der Kraftverkehr auf der Fahrbahn darf (von sich aus gesehen) rechts abbiegen und kreuzt damit den linken Radweg. Hier kann man schon erkennen, dass da jemand abbiegen möchte und damit meine Richtung kreuzt. Nach StVO §9(3) habe ich hier Vorfahrt, der abbiegende Autofahrer muss warten.

Nun fuhr da aber auch schon jemand in gelber Jacke in der regulären Richtung. Ich hatte den Eindruck, dass der Autofahrer mit seiner Aufmerksamkeit nach hinten war, und abschätzte, ob er noch schnell um die Ecke fahren kann. Da der in der gelben Jacke nicht so schnell war, und auch schon gebremst hatte, ging das für den Autofahrer auf.

Dann hat der mich allerdings auch noch gesehen und gebremst. Ich habe das kommen sehen, habe aber erst spät gebremst, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass ich auf meine Vorfahrt verzichten wollte (wie der in der gelben Jacke). Dadurch wirkte es für den Autofahrer hoffentlich bedrohlicher, als es für mich wirklich war.

Der Autofahrer war etwas zu schnell beim Abbiegen. Aber das alleine ist es nicht. Die Stelle ist einfach gefährlich. Und das ist etwas, was man baulich verbessern muss. Einerseits sind linke Radwege total gefährlich, insbesondere im Stadtgebiet. Nicht umsonst sind sie in den VwV-StVO nur unter hohen Auflagen erlaubt.

Schaut man einmal auf die Bodenmarkierung, so ist dort das Fahrrad nur in eine Richtung abgebildet. Das ist also kein Hinweis darauf, dass mit Radverkehr aus der Gegenrichtung zu rechnen ist.

Und aus Richtung des Autofahrers geschaut ist da nur ein Radwegs-Schild mit dem Zweirichtungs-Schild darunter, ganz hinten zu erkennen. Ansonsten ist da nichts. Und das Schild ist nicht so direkt im Wahrnehmungsbereich der Fahrbahn.

Das ist also etwas, wo die Verkehrslenkung hoffentlich nachbessern kann.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 23.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tage fuhr ich mit dem Fahrrad die Kennedybrücke von Beuel nach Bonn-Zentrum auf der linken Seite. In die Einmündung Am Boeselagerhof wollte ein Autofahrer von der Berliner Freiheit kommend links abbiegen. Er war anscheinend darauf konzentriert, den von Westen kommenden fahrenden Radfahrer nicht zu überfahren, dass er mich (von Osten kommend) erst im letzten Moment gesehen hat. Hätte ich es nicht kommen sehen und rechtzeitig gebremst, hätte der mich wohl überfahren. Ich unterstelle hier keine böse Absicht oder Ignoranz von StVO §9(3), sondern eine Überforderung mit der Situation für einen ortsfremden Fahrer.

Der Radweg auf der Südseite der Kennedybrücke ist wahrscheinlich für beide Richtungen freigegeben, weil die Beziehungen am Brückenkopf Richtung Südstadt nicht gerade optimal sind. Trotzdem sind Radwege für beide Richtungen gerade innerorts in der VwV-StVO hohe Hürden gesetzt.

An dieser Stelle gibt es von Westen kommend auch keine besonderen Hinweise, dass der Radverkehr in beide Richtungen bis zur Einmündung Belderberg freigegeben ist. Auf der rot markierten Furt im Einmündungsbereich ist das Sinnbild Fahrrad auch nur in die reguläre Richtung, aber nicht in die Gegenrichtung markiert. Das verstärkt den Eindruck, dass hier nur mit Radverkehr in regulärer Richtung zu rechnen ist.

Ich bitte Sie die Stelle zu entschärfen und für den Autoverkehr klarere Hinweise zu geben, dass hier mit Radverkehr aus beiden Richtungen zu rechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf gab es jetzt über drei Monate keine Reaktion per E-Mail, und auch keine Änderungen vor Ort. Dann bleibt es halt so, kann man wohl nichts machen.