Kreisverkehr-Radweg mit abschnittsweiser Nutzungspflicht

Schlechte Fahrradinfrastruktur in Sankt Augustin zu finden ist wie Fische aus einem Fass angeln. Aber warum eigentlich nicht, das ist Fahrradinfrastrukturkatastrophentourismus in die benachbarte Kommune. Und so findet man in Menden einen Kreisverkehr, bei der man sich bei der Radverkehrsführung nicht entscheiden konnte, ob der Radverkehr jetzt das Hochbord nutzen muss oder darf.

Von dieser Richtung aus kommend hat man einen alten Streifen, der auf den Gehweg führt. Ein neuer Schutzstreifen führt daran vorbei. Der Gehweg ist nur freigegeben, aber kein Radweg.

Dahinter beim Kreisverkehr wird der dann plötzlich nutzungspflichtig. Man muss da drauf.

Aber auch nur bis zur nächsten Ecke. Da muss man wieder auf die Fahrbahn.

Also außer man möchte weiter über den Arm des Kreisverkehrs. Dann muss man weiter die Furt nutzen. Jedoch wird dann das Hochbord im Kreis wieder zu einem Gehweg. Hä?

Und auch an der anderen Seite ist der Teil im Kreis nur ein Gehweg, dahinter dann aber ein Radweg.

Wer soll da denn noch durchblicken? Also man kann auf dem Hochbord komplett fahren. Aber man darf auch auf der Fahrbahn fahren und erst bei nächster Gelegenheit wieder auf das Hochbord. Wahrscheinlich formal alles korrekt, aber in der Praxis totaler Murks. Aber was erwartet man in Sankt Augustin auch anderes.