Kontakt zur Bezirksregierung wegen fehlender Sichtweite

Den Blogeintrag zum Drängelgitter in Hürth-Efferen hatte ich neulich veröffentlicht. Da hatte ich versucht die Stadt Hürth zu überzeugen, dass das Drängelgitter dort stört. Und dann auch, dass die Sichtweite gar nicht reicht, selbst wenn das kein Drängelgitter hat. Da habe ich dann aber nichts mehr erreichen können.

Als ich den Beitrag dann auf Twitter geteilt hatte, verwies nochmal jemand auf die nötigen Sichtbeziehungen und verlinkte eine Berechnungshilfe. Auch demnach dürfte man an der Stelle mit grob 25 m Sichtweite nur 30 km/h anordnen. Der Vorschlag war, das ganze mal als Fachaufsichtsbeschwerde zu machen.

Die Fachaufsicht über die Verwaltung in Hürth hat wohl die Bezirksregierung Köln. Auch wenn ich da bisher nichts positives zurückbekommen habe, so kann ich es ja einmal versuchen die noch anzuschreiben.

E-Mail an poststelle@bezreg-koeln.nrw.de am 07.10.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Hürth-Efferen direkt hinter dem Ortseingang knickt die Berrenrather Straße ab, die Bachstraße zweigt ab. Kommt man mit dem Fahrrad von Köln und möchte in die Bachstraße, so muss man zuerst den nutzungspflichtigen Radweg nutzen. Dann muss man zur Querung der Berrenrather Straße eine Umlaufsperre passieren und dann eine Querungshilfe nutzen.

An der Stelle ist die Sichtweite von der Umlaufsperre nach links nur ungefähr 25 m, die angeordnete Höchstgeschwindigkeit jedoch 50 km/h. Nach gängigen Regelungen reicht diese Sichtweite nicht bei dieser Geschwindigkeit aus. Die Stelle fühlt sich auch entsprechend gefährlich an: Man hat zu wenig Zeit um nach Sicht eines Autos noch die Stelle zu passieren. Dies können Sie in den angehängten Fotos und diesem Video sehen.

Ich habe bereits den Kontakt zur Stadt Hürth gesucht, jedoch habe ich dort keine Antwort auf die Frage nach der Sichtweite bekommen. Mir wurde nur in einer E-Mail davor mitgeteilt, dass diese Umlaufsperre zur Sicherheit des Radverkehrs installiert wurde, und auch dass diese Stelle immer wieder diskutiert wird.

Inzwischen erscheint mir diese Anordnung aufgrund der mangelnden Sichtweite nicht zulässig. Als Radfahrer würde ich mich sicherer fühlen, wenn ich dort auf der Fahrbahn fahren und mich wie der Kraftverkehr links zur Bachstraße einordnen dürfte. Dies darf ich, laut Stadt Hürth, aber aufgrund der fehlenden Ausleitung auf die Fahrbahn nicht tun. Den Fußverkehr hilft das freilich nicht, hier hilft nur eine Verlegung der Querungsstelle oder Anordnung von 30 km/h im Kreuzungsbereich.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob die Kombination aus mangelnder Sicht, der Querungsstelle und den 50 km/h zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Dieser E-Mail habe ich dann alle Fotos des letzten Blogeintrages angehängt.

Am 04.11.2022 bekam ich seitens der Bezirksregierung eine Eingangsbestätigung. Man hätte eine Stellungnahme vom Rhein-Sieg-Kreis angefragt und würde mich unaufgefordert informieren, sobald etwas zurückkommt.

Tja, und dann ist ein halbes Jahr vergangen, ohne dass da irgendwas kam. Ist wohl einfach versickert, wie so vieles. Ich habe am 30.04.2023 nochmal eine E-Mail geschickt und nach dem Sachstand gefragt. Auch hier sind jetzt wieder zwei Monate ohne Antwort vergangen. In weiteren vier Monaten werde ich dann wohl wieder nachhaken …