Fußgänger:innen auf Gehweg verboten

In Koblenz in der Emser Straße unter der Pfaffendorfer Brücke sind Fußgänger*innen auf dem Gehweg verboten:

Ich habe echt keine Ahnung, was die sich dabei gedacht haben. Vielleicht kann es mir die Stadt Koblenz ja sagen?

E-Mail an Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Koblenz am 02.09.2021

Sehr geehrter Herr […],

in der Emser Straße steht ein Zeichen 259 rechts von einem Hochbord, also genau dort, wo ich eigentlich ein Zeichen 239 erwarten würde. Da Zeichen regelmäßig nach links wirken, ist es also ein Gehweg, auf dem Gehen verboten ist. Die Frage ist auch, wie Autofahrende da von und zu ihren Autos kommen sollen, wenn sie das Hochbord nicht nutzen dürfen.

Wenn dort niemand gehen darf, könnten die Fahrzeuge mit Zeichen 315 auch dort parken. Zwischen den parkenden Autos und dem Zeichen 295 in der Mitte der Fahrbahn sind möglicherweise nicht mehr 305 cm Platz. Dadurch ergibt sich eventuell auch ein Parkverbot auf der Fahrbahn, sofern kein Parken auf dem Hochbord angeordnet wird.

Ich werde aus dieser Anordnung nicht schlau, was soll sie bezwecken?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Auf diese E-Mail bekam ich am 03.09.2021 eine längere Antwort. Den ersten Satz fand ich besonders amüsant:

Ihre Fragen sind nicht von der Hand zu weisen.

Anscheinend ist das Zeichen dort angebracht worden, um die Fußgänger*innen zu schützen:

Da auch ich das Verbotsschild für den Fußverkehr bereits hinterfragt habe, weiß ich, dass die Anordnung am Knotenpunkt mit der Seifenbachstraße vor Gefährdungen durch Fahrzeugverkehr schützen, der von der Pfaffendorfer Brücke kommt.

Wenn man sich die Stelle mal im Luftbild auf Google Maps anschaut, sieht man das Chaos. Das ist letztlich eine Haarnadel, in der der Verkehr von der Brücke kommt. Innerhalb der Haarnadel darf man parken, aber man darf die Haarnadel nicht queren. Und dann sieht man noch die rot markierten Radwege, die beide auf der Westseite der Brücke geführt sind. Ziemlich autozentriert.

Es soll jetzt aber einmal geprüft werden, ob man unter das Zeichen noch eins mit Entfernungsangabe packen kann. Dann wäre nämlich auch klar, dass man noch zu seinem geparkten Auto gehen darf.

Von der anderen Seite darf man dort gehen, weil man von dort aus die ganze Haarnadel im Blick haben kann.

Es scheint Bewusstsein dafür vorhanden zu sein, dass diese Stelle nicht besonders fußgängerfreundlich ist. Sie soll entsprechend auch umgebaut werden:

Die Infrastruktur und Verkehrsregelung beim Bolzplatz wird in den nächsten ca. fünf Jahren grundlegend umgestaltet und verbessert; im Zusammenhang mit dem Rheinbrückenneubau wird auch dieser Bereich völlig umgestaltet (u.a. mit einem Minikreisel im Knotenpunkt).

Am 09.09.2021 bekam ich noch eine Antwort vom Tiefbauamt. Demnächst soll noch das Zusatzzeichen »in 75 m« ergänzt werden.

Fazit

Ich bin zufrieden: Es wird eine langfristige Umgestaltung geben, und kurzfristig wird es auch noch verbessert. Es sind zwar noch fünf Jahre hin, aber das ist ein typischer Zeitrahmen für derartige Dinge.