Gehweg mit »Fahrrad frei« – Nichts Halbes, Nichts Ganzes

Wie schon im Artikel zu Schutzstreifen beschrieben gibt es Radwege (baulich getrennt), Radstreifen (durchgezogene Linie auf der Fahrbahn) und Schutzstreifen (gestrichelte Linie auf der Fahrbahn). Diese Flächen haben Radfahrer exklusiv, auch wenn das wegen Fehlverhalten häufig nicht so gut funktioniert. Radwege und Radstreifen sind auch benutzungspflichtig. Dann gibt es auch noch Gehwege, die für Radfahrer freigegeben werden. Hier sind die Radfahrer zu Gast und müssen Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Dies bedeutet Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) fahren, und bei Bedarf auch anhalten und Fußgängern Vorrang gewähren.

Einen typischen Vertreter dieser Gattung hatte ich in Lülsdorf bei Bonn. Man mag auf den ersten Blick denken, dass die linke Seite des Hochbords ein echter Radweg ist, die linke Seite ein echter Gehweg. Jedoch ist der linke Teil zu schmal um formal den Ansprüchen an einen Radweg zu genügen. Und was hat die Stadt dann gemacht? Offensichtlich den nicht verbreitert, sondern einfach die Beschilderung zurückgestuft.

Dahin wird man über eine Ampel geführt, die jedoch in der Streuscheibe das Sinnbild für Fahrrad enthält. Somit werden Radfahrer über diese Ampel geführt und erwarten auf der anderen Seite auch mit dem Fahrrad fahren zu können. Das stimmt schon, aber es ist eben kein Radweg.

Das wirklich große Problem sind jetzt die unterschiedlichen Auffassungen von dem, wie sich alle verhalten sollten. Fußgänger gehen zurecht davon aus, dass sie auf dem Gehweg in aller Ruhe zu Fuß gehen können. Sie fühlen sich von zu schnellen Radfahrern bedrängt, das ist nicht in Ordnung. Autofahrer sehen, dass Radfahrer die Möglichkeit haben auf dem Hochbord zu fahren, und regen sich daher über Radfahrer auf der Straße auf. Die Radfahrer sind also auf der Straße noch weniger gern gesehen als sonst. Und auf dem Gehweg ebenfalls nicht, weil viele dort zu rücksichtslos fahren.

Ich kenne die Regelungen und weiß, dass ich auf der Straße fahren darf. Dort kann ich so schnell fahren, wie ich möchte. Autofahrer müssen zu mir 150 cm Abstand beim Überholen einhalten. Damit das auch passiert, fahre ich nie ganz rechts sondern nehme mir die Spur. Das bringt immer wieder Autofahrer in Rage, die sich auf »ihrer« Fahrspur behindert fühlen.

Und selbst wenn man den Überholabstand deutlich unterschreiten würde, wie es leider meist gemacht wird, dann passt es nicht. Wenn man sich das folgende Bild anschaut, überlegt man sich dann nicht vielleicht doch auf dem Gehweg zu fahren?

Durch die rote Farbe verstärkt das noch die Annahme, dass das ein benutzungspflichtiger Radweg wäre. Tja, man hat jetzt zwei Optionen, und beide sind schlecht. Da muss man jetzt abwägen, welche das kleinere Übel ist.