Inkonsistenter Kreisverkehr bei Neunkirchen

Am Ortseingang von Neunkirchen ist ein Kreisverkehr, der in sich nicht konsistent ist, genauso wie der in Benzelrath. Die zwei Varianten habe ich in diesem Artikel gezeigt.

Hier bei Neunkirchen sind sowohl Radfahrer*innen, als auch Autofahrer*innen wartepflichtig:

Das ist natürlich totaler Murks. Es ist keine Furt markiert, es wirkt also eher nach einem Kreisverkehr außerorts.

An einem anderen Arm ist es das gleiche Problem:

Am dritten Arm stehen die Schilder für den Kraftverkehr hinter der Furt, und es gibt aber keine Furtmarkierung:

Der Radweg ist hier wartepflichtig.

Das ist schon konsistent so für außerorts.

Insgesamt wieder totales Chaos. Zuständig ist hier bestimmt Straßen NRW. Also schreibe ich die einmal an:

E-Mail an kontakt.rnl.rb@strassen.nrw.de am 11.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreisverkehrsplatz B 507 Zur Bröl/L352 Henner Straße/Hauptstraße ist bezüglich der Bevorrechtigung für den Radverkehr gegenüber Autoverkehr inkonsistent. Ich habe Ihnen Fotos angehängt.

Ich bitte Sie die Stelle zu überprüfen und entweder die Zeichen 205+215 für den Kraftverkehr konsistent hinter die Furten zu setzen, oder die Zeichen vor die Furt zu setzen und die Zeichen 205 für den Radverkehr zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 12.07.2022 bekam ich eine Antwort von Straßen NRW, dass mein Anliegen weitergeleitet worden ist. Am 13.07.2022 bekam ich dann die Antwort aus der Fachabteilung. Man werde dies und den linken Radweg im Rahmen eines Ortstermines einmal begutachten.

Ich gehe davon aus, dass sie dann die Beschilderung entsprechend korrigieren werden, analog dem Fall in Benzelrath.