Neuregelung an der Müldorfer Straße

Mit dem Trick einer IFG-Anfrage nach der Begründung für die Benutzungspflicht des linksseitigen Radwegs wurde diese aufgehoben, die bekloppte Führung ist jetzt deutlich vereinfacht.

Neulich schrieb ich schon über den Radweg an der Müldorfer Straße. Auf Twitter haben einige Nutzer den Beitrag diskutiert. Einer sagte, dass er solche »Radwege« vor seiner Tür weggklagen würde. Ich habe ganz interessiert gefragt, wie das denn geht. Und er hat es dann durch eine Anfrage bei der Stadt erreicht. Damit ihr das auch an anderen Stellen wiederholen könnt, zeige ich hier den Schriftverkehr. Zuerst schrieb er eine E-Mail an die Verkehrslenkung der Stadt Bonn (verkehrslenkung@bonn.de):

ich bitte Sie um Auskunft gem. IFG-NRW über folgende Sachverhalte:

  • Verkehrsrechtliche Anordnung der Radwegebenutzungspflicht (VZ 240) an der Mühldorfer Straße in Bonn-Holzlar
  • Aktuelle Ergebnisse der Verkehrszählungen an dieser Straße; die Übermittlung der Zahlen reicht. Bitte übermitteln Sie, soweit erfasst, auch die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde.

Sie können die Dokumente an diese E-Mailadresse schicken. Sofern es sich nicht um eine kostenfreie einfach Anfrage handeln sollte, bitte ich vorab um Notiz bevor die IFG-Anfrage erledigt wird.

Das IFG ist das Informations-Freiheits-Gesetz, mit dem Bürger diverse Informationen von der Verwaltung einfordern können. Das ist manchmal auch eine sehr gute Waffe. Für diese wirklich merkwürdige Anordnung einer Benutzungspflicht auf der Gegenseite braucht es schon eine sehr gute Begründung, damit das juristisch haltbar ist. Das wissen die bei der Stadt auch. Insofern schreckt eine Frage nach der Begründung da schon auf. Und das Beste ist, dass man einen Rechtsanspruch auf Auskunft hat. Auch das weiß die Stadt.

Entsprechend unbegeistert liest sich die Antwort seitens der Verwaltung:

die verkehrsrechtliche Anordnung müsste aufwendig im Archiv gesucht werden, da diese Jahrzehnte zurück liegt. Was ist der Anlass für Ihre Frage?

Hinsichtlich der aktuellen Belastungszahlen muss ich Ihre Anfrage an das Stadtplanungsamt weitergeben. Mir ist nicht bekannt, ob dort aktuelle Belastungszahlen vorliegen.

Der Twitter-Nutzer führt in seiner Antwort nun Gerichtsurteile und Verwaltungsvorschriften auf, die gegen die Benutzungspflicht stehen.

vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Anlass ist der folgende Blogpost, auf den ich gestoßen bin: [Link zu meinem Blogpost]

Ab dem KP Müldorfer Straße/Paul-Langen-Straße/Hauptstraße/Am Rehsprung befindet sich auf der Müldorfer Straße eine linksseitig beginnende Benutzungspflicht. Ich sehe mit dieser folgende Probleme:

  • Die aktuelle Beschilderung verstößt gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz, da dieses für einige der einfahrenden Radfahrer auch bei Beachtung der üblichen Sorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar ist, vgl. BVerwG - Urteil vom 06.04.2016 - BVerwG 3 C 10.15.
  • Es fehlt ferner die in der VwV-StVO vorgeschriebene sichere Querungshilfe (VwV-StVO, Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Rn. 36). Diese befindet sich erst später am Ortsausgang, ab welchem die benutzungsfrist vermutlich rechtmäßig sein sollte. Eine atypische Situation, die ein abweichen von der ermessenslenkenden VwV rechtfertigen könnte, kann ich nicht erkennen.
  • Ferner gehe ich nicht davon aus, dass einfahrende Autos mit einer Abfahrt von Radfahrern an der Stelle rechnen müssen. Dies kann zu einer erhöhten Unfallgefahr führen.

Da der Abschnitt auch nicht auf OSM eingetragen ist, bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt oder das Schild ohne Anordnung durch den Bauhof aufgestellt wurde. In ersterem Fall wäre die Beschilderung nichtig (vgl. VG München BeckRS 2020, 21029). Ferner möchte ich anhand der AO überprüfen, ob und in welcher Weise ermessen ausgeübt wurde. Sofern nur eine fakultative Radverkehrsführung gewünscht ist, würde auch eine Beschilderung mit VZ239+"Radfahrer frei" vollkommen ausreichen.

Die Angabe über die Verkehrsmenge benötige ich, um die Straße in die zutreffende Belastungsklasse der ERA2010 einordnen zu können.

Sofern die Benutzunspflicht aufgehoben wird, ist die IFG-Anfrage selbstverständlich hinfällig.

Der letzte Absatz ist natürlich eine perfekte Einladung um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Auf die letzte E-Mail schien es keine Antwort mehr zu geben.

Schild ist weg

Ein paar Wochen später bin ich beim Einkaufen dort entlang gefahren und habe gesehen, dass das Verkehrszeichen jetzt nicht mehr dort hängt:

Die penetrante Nachfrage hat sich also voll gelohnt! Die bekloppte Radverkehrsführung ist jetzt entfernt, man kann bis zum Ortsausgang auf der Fahrbahn fahren und dort die Verkehrsinsel zur Querung nehmen.

Es gibt bestimmt noch weitere dieser Stellen. Mit der Erfahrung werde ich das bei der nächsten Gelegenheit selbst ausprobieren.