Radverkehrsführung am Ortseingang von Hennef

Am Ortseingang von Hennef endet der linksseitige Radweg, man muss mithilfe einer Ampel auf die andere Straßenseite. Dort geht aber kein Radweg weiter, man muss sich irgendwie durchmogeln.

Und direkt der nächste Artikel über furchtbare Fahrradinfrastruktur. Diesmal am Ortseingang von Hennef, von Stoßdorf kommend. Ich wollte eigentlich was anderes in Hennef noch dokumentieren und bin mal nicht an der Sieg entlang gefahren. Da habe ich direkt das nächste Ding entdeckt, über das ich hier berichten möchte.

Man fährt also auf dem linksseitigen Radweg entlang der Landstraße Frankfurter Straße, und dann ist der Radweg am Ortseingang zu Ende.

Tja, dann wechseln wir wohl mal besser auf die andere Straßenseite.

Dort erwartet uns eine Lichtzeichenanlage, man kann also gut queren.

Auf den zweiten Blick ist aber im Signalgeber die falsche Streuscheibe verbaut ist. Hier soll man als Radfahrer dann wohl doch nicht langfahren.

Naja, wir werden wohl gemeint sein. So wie das halt immer ist. Schaut man sich das aber auf der Karte von Open Street Map an, so kann man das schon als Radweg erkennen. Ich bin eingangs aus der Richtung vom roten Pfeil gekommen. Und dann quert man nach Süd-Westen die Frankfurter Straße.

Wenn man es erstmal da auf die Verkehrsinsel geschafft hat, dann sieht man wieder die richtige Streuscheibe:

Ich stand da und habe brav auf Grün gewartet. Wenn man schon einmal im Bild schaut und sich fragt, wie man dann weiterfahren muss, wird man wohl etwas irritiert sein. Denn nach rechts verschwenkt der Radweg nicht, da ist dann die Einfahrt in das Gewerbegebiet, wie man auch auf der Karte sehen kann.

Man muss also wirklich nach links, aber da ist nur so ein extrem schmaler Gehweg. Als ich dort passieren wollte, musste ich noch auf den Gegenverkehr warten, da kamen drei Fußgänger. Den Gehwegplatten nach ist das Ding maximal ein Meter breit.

Und es geht auch kein Stück besser weiter. Dort ist es dann super schmal. Es steht kein Verkehrszeichen dort, es ist also unklar, ob ich als Radfahrer da überhaupt fahren darf. Wirklich Rücksicht auf Fußgänger*innen kann ich bei der Breite auch nicht nehmen, dafür ist der Weg einfach zu schmal.

Eine Einmündung später steht dann immerhin mal das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10, also dem Gehweg mit »Fahrrad frei«.

Dort darf ich also weiterfahren. Wahrscheinlich war das dann vorher auch schon so gemeint.

Hier steht das Schild wieder links, wirkt also auf die Fahrbahn. Die ist damit ein Gehweg. Das rechts ist dann vielleicht ein Radweg ohne Benutzungspflicht. Autos dürfen da nicht fahren. Man wollte also mal wieder einen Mast sparen.

In den VwV-StVO steht zu dem Zeichen 239 dieses hier:

Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist.

Es kann mir niemand erzählen, dass bei so einem schmalen Gehweg die Fußgänger nicht behindert werden. Das hat man bei der Stadt Hennef wohl auch gemerkt und etwas weiter Richtung Osten dann diese Freigabe auch zurückgenommen. Dabei ist der Gehweg dort deutlich breiter als bei dem fraglichen Stück vorher.

Das schicke ich auch einmal dem FUSS e.V., einer Interessenvertretung für Fußgänger*innen.

Kontakt nach Hennef

Durch die Fahrradstraße Siegaue habe ich inzwischen einen Ansprechpartner bei der Stadt Hennef. Den habe ich dann auch noch angeschrieben, um das ganze mal zu klären. Meine E-Mail:

E-Mail nach Hennef

Sehr geehrter Herr […]

ich bin jetzt einmal nicht durch die Fahrradstraße Siegaue nach Hennef reingefahren, sondern habe die Frankfurter Straße von Stoßdorf genommen. Dabei endet auf Höhe der Fritz-Jacobi-Straße der Radweg auf der linken Straßenseite.

Zum Queren habe ich die LZA genommen. Dort ist anscheinend eine falsche Streuscheibe installiert, das Sinnbild »Fahrrad fehlt«.

Einmal auf der südöstlichen Ecke der Kreuzung angekommen, frage ich mich allerdings, wie ich weiterfahren soll. Das Hochbord dort hat keine ausgewiesene Fahrradinfrastruktur (Zeichen 237, 240, 241, 239 mit 1022-10). Da keine Trennung zu erkennen ist, wird es sich um einen reinen Gehweg handeln, auf dem man mit dem Fahrrad nicht fahren darf. Ich kann mich an dieser Stelle aber auch nicht sinnvoll auf der Fahrbahn einsortieren, weil die Furt der LZA mich auf das Hochbord führt.

An der nächsten Einmündung steht dann das Zeichen 239 mit 1022-10. Die Breite dieses Gehwegs erscheint mir allerdings viel zu gering für die Freigabe für den Radverkehr. In den VwV-StVO zu Zeichen 239 steht dies:

Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist.

Ich wüsste nicht, wie bei einem derart schmalen Gehweg die Belange der Fußgänger berücksicht werden.

Dazu steht das Schild auf der linken Seite. Verkehrszeichen wirken nach links, sodass hier die Fahrbahn ein Gehweg ist, und der Weg auf der rechten Seite vielleicht ein Radweg ohne Benutzungspflicht sein könnte. Kraftfahrzeuge dürften dort gar nicht fahren. Das kann unmöglich gemeint sein, die Zeichen müssen nach rechts.

Die Radverkehrsführung an der Kreuzung lässt Radfahrer*innen in einer unzumutbaren Situation ankommen. Hier muss entweder eine sichere Querung auf die Fahrbahn ermöglicht werden, oder der Gehweg deutlich verbreitert werden.

Was sind Ihre Plane zur Verbesserung der Situation für Radfahrer*innen an dieser Stelle?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Da bin ich dann mal gespannt, ob und was da kommt.