Gemalter Radweg in Niederbachem

Auf meiner Radtour nach Bengen und Remagen bin ich durch Niederbachem gekommen. Dort habe ich an der Einmündung der Austraße in die L 123 Konrad-Adenauer-Straße eine erstmals sinnvoll erscheinende Ergebung gesehen, die den Fußverkehr über die Einmündung leiten soll.

Merkwürdig wird es dann aber beim Blick nach rechts. Warum ist da eine gestrichelte Linie auf dem Boden? Was hat es mit dem Pfeil auf sich?

Von der anderen Seite wird das Rätsel dann gelüftet. Es soll wohl ein Radweg für beide Richtungen sein!

Das Problem ist allerdings, dass dort kein entsprechendes Verkehrzeichen steht. Und weil das ein Gehweg ist, kommt mir das sehr merkwürdig ohne solches Verkehrszeichen vor.

So ganz unsinnig scheint dieser Radweg nicht zu sein, denn entlang der L 123 ist das Radfahren teilweise verboten. Der Radverkehr wird in die Parallelstraße (die verwirrenderweise auch Konrad-Adenauer-Straße heißt) geschickt. Entlang der L 123 gibt es dann einen Zweirichtungsradweg, der am Ortsausgang noch die Seite wechselt. Den Weg, den ich gefahren bin, habe ich einmal auf der Karte von Open Street Map eingezeichnet:

Ich finde es allerdings merkwürdig, dass da keine offiziellen Schilder stehen. Und ich bin mir mit der Breite auch nicht sicher, ob die überhaupt dafür ausreicht. Ich frage einmal bei der zuständigen Kommune nach. Weil es eine Landstraße ist, wird es womöglich auch wieder an Straßen NRW weitergeleitet.

E-Mail an zentrale@wachtberg.de am 18.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Niederbachem entlang der L 123 Konrad-Adenauer-Straße südlich der Einmündung der Austraße ist auf dem Gehweg ein Radweg markiert, jedoch fehlen teilweise die Piktogramme, und es gibt auch keinen Mast mit Verkehrszeichen wie 237 oder 240/241.

Mir ist nicht so klar, ob das einfach nur ein Relikt ist, oder ob das noch aktuell ist; und wie ich mich dort verhalten muss und kann. Ist das ein Angebotsradweg für beide Richtungen? Hat der Radverkehr dort Vorrang gegenüber Fußverkehr, oder ist es eigentlich nur als für den Radverkehr freigegebener Gehweg gedacht? Nutzungspflicht besteht wohl keine?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 27.07.2022 bekam ich eine Antwort. Der Herr hat sich noch extra für die späte Antwort entschuldigt, ich empfinde das aber als relativ schnell. Jedenfalls ist das kein Relikt, sondern ein nicht-nutzungspflichtiges Angebot. Es sei aber nicht exklusiv, von daher müssten Rad- und Fußverkehr gegenseitige Rücksicht nehmen.

Ich finde das etwas merkwürdig, normalerweise würde man in solchen Situationen doch »Gehweg, Radverkehr frei« mit den Zeichen 239 und 1022-10 anordnen. Die durchgezogenen Linien suggerieren ja auch, dass dies ein exklusiver Radweg sein könnte.

E-Mail 27.07.2022

Sehr geehrter Herr […],

Es gilt aber keine Benutzungspflicht und somit gibt es auch kein entsprechendes Verkehrszeichenschild. Der Radfahrer ist hier nicht bevorrechtigt, es ist somit also gegenseitige Rücksichtnahme von Fußgänger und Radfahrer gefragt.

Die fehlende Nutzungspflicht kann ich aus dem fehlenden blauen Untergrunds beim Sinnbild Fahrrad erkennen. Aber so sieht es dann nach einem nicht-nutzungspflichtigen, aber exklusiven Radweg aus. Wäre an derartigen Stellen die Zeichenkombination 239 (Gehweg) mit 1022-10 (Radverkehr frei) nicht die übliche Variante?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf gab es dann keine Antwort mehr. Entweder war es nicht wichtig genug, oder ich habe einen Finger in eine Wunde gelegt. Jedenfalls wird das vor Ort dann erstmal so bleiben.