Fehlendes Hauptschild

Zusatzschilder dürfen in der Regel nur mit einem großen Verkehrszeichen stehen. Aber irgendwie ist mal wieder eines abhanden gekommen.

In Geislar kann man das hier finden:

Aha, was soll den jetzt im Bereich der befestigten Wegflächen gelten? Man weiß es nicht.

Das wäre nicht das erste Mal, dass ein Zusatzzeichen alleine steht, das hatte ich auch schon.

Hier kann man am anderen Ende des Weges sehen, worum es geht: Das Reiten auf einem Pferd ist verboten. Man darf also neben dem Weg reiten, aber nicht auf dem befestigten Weg. Wie man da zwischen Bäumen und Bachböschung reiten soll, weiß ich aber auch nicht so ganz. Aber gut, da dürfte man es. Aber nur auf eigene Gefahr!