Fahrzeug der Stadt Bonn auf Radweg – Dienstaufsichtsbeschwerde

Ein Fahrzeug der Stadt Bonn stand anscheinend unnötig auf dem Radweg herum. Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

In letzter Zeit habe ich mich immer wieder darüber beschwert, dass man in sozialen Medien ganz viel Empörung über Falschparker oder schlechte Radverkehrsinfrastruktur findet, aber wenig mit wirklich Konsequenzen. Es erscheint mir als reine Zeitverschwendung nur anderen, die ebenfalls nichts tun können, die Probleme vorzutragen. Ja, man konnte es teilen. Aber es nützt halt nichts. Und wenn es nichts nützt, dann brauche ich mich auch nicht weiter in dem Frust zu suhlen.

Also probiere ich es hiermit mal konstruktiver. Ich habe das gemacht, was am ehesten noch etwas bringt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Aber der Reihe nach. Was ist denn eigentlich passiert? Ich kam an der Kautexstraße an und da stand dieses Fahrzeug der Stadt Bonn:

Es gab keinen nachvollziehbaren Grund für diesen Parkplatz, direkt daneben auf der Fahrbahn ist noch genug Platz gewesen. Der Radweg ist allerdings auf 140 cm eingeschränkt, damit geht schon kein Gegenverkehr.

Hinten auf dem Auto ist auch ein tolles Sammelsurium an Aufklebern zu sehen: Einmal etwas zu Elektroauto und Ökostrom, dann zum Überholabstand von mindestens 150 cm aber auch wieder der typische Täter-Opfer-Umkehr-Aufkleber zum "toten Winkel":

Man will irgendwie Fahrradstadt sein, aber anscheinend bekommen es die Mitarbeitenden der Stadt nicht hin ordentlich zu parken.

Mit den rot-weißen Streifen dürfen Fahrzeuge nach § 35(6) StVO auf allen Teilen der Straße halten. Es ist an sich also legal, aber erscheint mir total unnötig. Und das kann man dann an die Stadt herantragen. Das formale Instrument ist die Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos und fristlos, daher meist fruchtlos ("3F-Regel"). Aber es bringt mehr das in dieser Form an die Stadt zu geben als es nur empört auf Sozial Media zu teilen.

Das folgende habe ich über das Kontaktformular eingereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02. Juli 2024 um 13:04 Uhr fuhr ich mit dem Rad von der Sankt Augustiner Straße (B 56) in die Kautexstraße. Dort stand ein Fahrzeug der Stadt Bonn, Kennzeichen BN E 9662, auf dem nutzungspflichtigen Radweg (Vz 240). Es waren keine Personen in der Nähe auszumachen.

Die Stadt Bonn stellt sich nach außen als grüne und nachhaltige Stadt dar, möchte den Radverkehr fördern. Der Rat hat mit Annahme des Radentscheides gezeigt, dass die Lokalpolitik hinter dem Radverkehr steht. Die Aufkleber auf dem Auto scheinen ja auch auf Klimaschutz und den Schutz des Radverkehrs hinweisen zu wollen. Man möchte als Stadt ein nachhaltiges grünes Image haben.

An der Kautexstraße gibt es einen nach VwV-StVO eigentlich mit hohen Hürden belegten innerörtlichen Zweirichtungsradweg. Das durch den Radweg geltende Fahrbahnverbot bedeutet eine hohe Gefahr für den Radverkehr auf der Fahrbahn.

Und dann wurde dieses städtische Fahrzeug dort geparkt. Man hätte das Fahrzeug ganz legal auf der Fahrbahn vor den Bäumen parken können. Der Kraftverkehr würde dadurch nicht behindert. Aber nein, die Person hat das Fahrzeug auf den Geh- und Radweg gestellt. Es bleiben 14 Steine übrig, also 140 cm. Die ERA 2010 plant Radfahrer mit 100 cm Breite, es braucht noch einen Abstand zur Fahrbahn und einen Abstand zu parkenden Autos. Begegnungsverkehr ist hier nicht mehr möglich, Radverkehr wird behindert.

Durch die rot-weiße Markierung auf dem Auto kann man mit diesem natürlich Sonderrechte nach § 35(6) StVO geltend machen. Hierzu erschließt sich mir allerdings nicht, warum das nötig gewesen sein soll. Es waren keine Arbeiten in direkter Nähe erkennbar, die nicht auch von einem Fahrbahnparkplatz direkt daneben hätten ausgeübt werden können.

Daher reiche ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unnötigem Nutzen der Sonderrechte ein, wodurch der Radverkehr unnötig behindert worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Kurz darauf bekam ich dann eine Antwort von Leiterin der Bußgeldstelle:

bei dem betreffenden Fahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug des Tiefbauamtes. Ich habe Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde daher zuständigkeitshalber an die Amtsleitung des Amtes 66 weitergeleitet.

Und wenige Tage darauf bekam ich eine längere E-Mail vom Leiter des Tiefbauamtes. Darin hat er nochmal wiederholt, dass sein Mitarbeiter so zwar parken dürfte, es aber in der Tat auf der Fahrbahn besser gewesen wäre. Mut machte der letzte Satz:

Ich nehme Ihre Nachricht daher zum Anlass, meine Mitarbeiter erneut dazu anzuhalten, besondere Rücksicht auf den Fuß- und Radverkehr zu nehmen.

Das ist jetzt alles erfreulich ausgegangen. Und die Rückmeldung ist dort angekommen, wo sie hingehört. Das ganze nur auf Sozial Media teilen hat zwar ein Echo erzeugt, aber überhaupt keine Wirkung.

Ob das jetzt hier eine Wirkung hat, werden wir sehen. Vielleicht ein klein bisschen.