Fahrrad-Überholverbots-Zeichen ist Sinnlos
In der StVO-Novelle wurde das Zeichen 277.1 neu eingeführt. Das trägt den sperrigen Namen »Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen«. Wird dies aufgestellt, so dürfen Autofahrer*innen keine Radfahrer*innen mehr überholen. So sieht es aus:
Bildquelle: Wikipedia-Artikel »Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017«
Das klingt wunderbar! Man stellt es überall dort auf, wo man bisher zu eng überholt worden ist. Im folgenden Bild habe ich eine kleine Straße. Wie breit ist die wohl?
Ich habe das einmal nachgemessen, schließlich habe ich immer ein Maßband im Rucksack. Ich habe 390 cm gemessen, dann waren wohl 400 cm geplant. Der VW Tiguan hat laut Wikipedia eine Breite von 184 cm, wie üblich ohne Spiegel. Nun muss man außerorts 200 cm Abstand halten. Bleiben also 16 cm für den rechten Außenspiegel und mich auf dem Fahrrad. Kurzum, bei 400 cm Fahrbahnbreite können Radfahrende einfach nicht überholt werden. Also lasst uns das Schild aufstellen!
Nicht so schnell! Denn es dürfen keine Schilder aufgestellt werden, die entbehrlich sind. So steht in den VwV-StVO unter »Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen« unter fortlaufender Nummer 2:
Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.
Und das Überholverbot ergibt sich ja schon daraus, dass der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden kann. Das sollten die Autofahrer*innen selbst merken und per Augenmaß und ihrer Fahrzeugbreite wissen. Aber das hält die Leute nicht ab zu überholen, da sie nicht wissen, wie stressig der zu geringe Abstand für Radfahrende ist. Oder sie wissen es, und machen es trotzdem. Manche sogar gerade deswegen, als Erziehungsmaßnahme (Punishment Pass). Und so hat mich die Person im Tiguan auch überholt.
Da ich nicht auf der Außenlinie fahre, nehme ich so gut 75 cm Platz ein, vielleicht auch 90 cm. Dann bleiben zum Spiegel vielleicht noch 110 cm übrig. Das ist bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von bis zu 80 km/h wirklich nicht mehr lustig. Aber weil ja meist nichts passiert, fühlen sich die Autofahrenden im Recht.
Es ist ein Graus, und das neue Zeichen macht keinen Unterschied, weil es an solchen Stellen nicht angeordnet werden darf. Es ist ein total nutzloses Zeichen, das man lieber komplett hätte sparen sollen.
Darüber hinaus ist die ganze Regelung mit dem Abstand ein stumpfes Schwert. Man kann zwar mit einer Kamera fahren und dies dann anzeigen. Je nach Polizei wird das aber wegen Datenschutz abgewiesen. Und zuletzt hat man auch noch das Problem, dass die eigenen Daten an den Täter gegeben werden. Also zu den Anschaffungskosten für Kamera und den Zeitaufwand für die Anzeige hat man da als Privatperson noch mehr Ärger mit. Es ist Aufgabe der Polizei die Einhaltung der Gesetze im fließenden Verkehr durchzusetzen. Sie macht es nur nicht beim Überholabstand, die Straße bleibt in dieser Hinsicht ein rechtsfreier Raum.