Eine Gehwegplatte muss reichen!

Entlang der B 56 durch Sankt Augustin gibt es abschnittsweise baulich getrennte Radwege und Schutzstreifen. In Mülldorf, hinter der Einmündung der Niederpleiser Straße, gibt es durch Häuser eine Stelle, an der das Hochbord sehr schmal wird. Trotzdem ist dort ein geteilter Geh- und Radweg angeordnet:

Die Breite reicht definitiv nicht aus. Selbst für einen gemeinsamen Geh- und Radweg reicht die Breite dort nicht aus.

Die Gehwegplatten haben eine Kantenlänge von 50 cm, und bei der Kante vom Haus ist nur eine solche Platte da. Der Radweg ist dort nur 105 cm breit:

Das ist unter den 150 cm, die die VwV-StVO für den Radwegteil eines getrennten Geh- und Radweges fordert.

Die Zufahrt zu dem Teil ist auch schon eher gruselig, man sieht da die deutliche Verschwenkung:

Hier muss man einmal überlegen, was man möchte, und was realistisch ist. Da es die B 56 ist, wird man wohl kaum irgendwie da Fahrstreifen schmaler machen. Die Nutzungspflicht halte ich rechtlich für nicht haltbar. Auch ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist dort nicht zu rechtfertigen, die Gesamtbreite hat keine 240 cm, wie in der VwV-StVO gefordert. Es bleibt also nur noch die Nutzungspflicht aufzuheben. Vielleicht kann ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr daraus gemacht werden. Aber auch dafür ist das eigentlich schon zu schmal.

Um die Details kann sich aber die Stadt Sankt Augustin kümmern. Meine bisherigen Erfahrungen mit der Stadt Sankt Augustin sind eher negativ, von daher muss man da vielleicht rechtliche Schritte andeuten, damit da überhaupt etwas passiert.

E-Mail an beschwerden-ideen@sankt-augustin.de am 10.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

entlang der B 56 Richtung Norden, hinter der Einmündung der Niederpleiser Straße, ist der Radverkehr auf einem sehr schmalen getrennten Geh- und Radweg (Zeichen 241) geführt. Für den Fußverkehr gibt es an der engsten Stelle nur 50 cm Platz, für den Radverkehr durchgängig nur 105 cm. Bilder finden Sie im Anhang.

Die VwV-StVO schreiben für den Radweg mindestens 150 cm zu. Bei 50 cm Gehweg wird die Mindestbreite ebenfalls unterschritten sein, Begegnungsverkehr ist so nicht möglich.

Die Nutzungspflicht dieses Radweges wird in der Form nicht rechtlich haltbar sein. Hier wird auch Fuß- und Radverkehr gegeneinander ausgespielt, damit auf der Fahrbahn der Autoverkehr ungestört ist. Auch dies ist nicht mehr zeitgemäß.

Die Umwandlung in einen Gehweg (Zeichen 239) mit Freigabe für den Radverkehr (Zeichen 1022-10) scheint mir für diesen Abschnitt sinnvoller. So können unsichere Radfahrer*innen weiterhin das Hochbord nutzen, der Rest allerdings die Fahrbahn.

Bitte prüfen Sie den Sachverhalt und teilen mir innerhalb eines Monates mit, welche Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Ich habe jetzt einfach mal eine Frist von einem Monat in den Raum gestellt. Danach kann ich einfach eine IFG-Anfrage nach der Begründung der Nutzungspflicht stellen.

Antwort

Am 12.07.2022 bekam ich eine Antwort, das ist für eine Stadtverwaltung sehr schnell, insbesondere für Sankt Augustin. Hier bin ich wirklich positiv überrascht! Hier die Punkte der Antwort:

  • Die Situation ist bekannt.
  • Die Verwaltung Sankt Augustin ist »seit geraumer Zeit« mit Straßen NRW mit Planungen beschäftigt bezüglich der gesamten Ortsdurchfahrt.
  • Weil derartige Planungen sehr aufwändig sind, verschiedene Bereiche tangieren und es auch um Finanzierung geht, wird das leider noch einige Jahre dauern.
  • In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 23.08.2022 soll über den Stand der Planungen und über mögliche Zwischenlösungen informiert werden. Vor dem Termin kann keine detaillierte Information herausgegeben werden.

Ich weiß nicht, was genau seit meinem letzten Kontakt zu Sankt Augustin passiert ist, aber die Antwort finde ich sehr positiv. Auch wenn es im Bestand katastrophal aussieht, ist im Hintergrund schon alles in Bewegung, um eine Verbesserung zu finden. Wie die genau aussehen wird, weiß ich nicht. Aber das ist deutlich mehr, als ich bei Sankt Augustin erwartet habe. Da muss ich meine Vorurteile einmal aktualisieren.

Den Termin kann ich vielleicht wahrnehmen und mir einmal anhören, was dort vorgestellt wird.