Der Gehweg, den man mit dem Fahrrad nutzen wollen muss

In Brühl-Nord in der Nähe des Bahnhofs unterquert die L 184 Comesstraße die Eisenbahn. Durch die Brücke ist dort eine Engstelle, bei der Radverkehr mal wieder in die Röhre schaut. Man sieht, wie die Fahrstreifen dort verengt werden. Und auch, dass es dort einen Gehweg mit Fahrradfreigabe gibt.

Da es allerdings nur ein Gehweg ist, muss man ihn nicht nutzen, man kann. Der Schutzstreifen wird allerdings direkt auf den Gehweg geleitet, und suggeriert damit eine Pflicht. Auf dem Gehweg besteht jedoch keine Pflicht.

Auf dem Boden findet man ein typisches Verkehrsarchäologisches Fundstück: Pfeile ohne Sinnbild dazwischen. Das war in der Mitte einmal ein Sinnbild Fahrrad, das wurde jedoch entfernt. Die Pfeile zu entfernen hat man sich gespart, so wenig sind einem andere Verkehrsteilnehmer*innen wert. Damit ist aber auch klar, dass das hier mal ein Radweg für beide Richtungen war. Das hat man dann aber irgendwann geändert.

Kurz hinter der Brücke kommen dann wieder Bäume, und man muss auf den Schutzstreifen.

Und, wie Schutzstreifen halt so sind, hat man da vom Autoverkehr keinen hinreichenden Abstand. Und zu den parkenden Autos auch nicht.

Auch wenn formal keine Pflicht besteht, diesen Gehweg mit dem Fahrrad zu befahren, so wird man vom Autoverkehr schon zuverlässig dazu genötigt, das zu tun. Die Farbe auf dem Boden suggeriert auch Pflichten, die gar nicht bestehen. Die Autofahrer*innen verstehen in der Regel zu wenig von den Rechten und Pflichten des Radverkehrs, sodass sie hier eine Nutzungspflicht erkennen wollen. Hauptsache weg von der Fahrbahn, sodass man ungehindert mit 50 km/h fahren kann.

Es ist eine der vielen kleinen Stellen in Brühl, die das Gesamtbild der Schutzstreifen in den Dooring-Zonen abrunden. Daher rangiert Brühl auch eher unten im Ranking der Speckgürtelstädte zwischen Köln und Bonn.