Datenweitergabe bei Privatanzeige

Ich nutze immer wieder Weg-Li um eine Privatanzeige bei behindernd abgestellten Fahrzeugen auf Geh- und Radwegen an die Stadt zu schicken. Das führt auch zu Erfolgen, man muss nur ein bisschen Ausdauer haben.

Das Problem bei der Sache ist allerdings, dass man dann als Zeuge auftritt. Und dieser wird auch in den Akten erfasst. Das ist soweit auch einfach notwendig in unserem Rechtssystem und total in Ordnung. Jedoch wird mein voller Name schon auf der ersten Verwarnung an den Beschuldigten herausgegeben. Das ist nach Einschätzung anderer Landesdatenschutzbeauftragten nicht erforderlich. Der Effekt ist, dass ich manchmal auf der Straße angesprochen werde und die immer gleiche Diskussion mit den Leuten führe.

Bevor ich dorthin gezogen bin, hat sich niemand beschwert. Sie haben über Jahrzehnte immer dort auf dem Gehweg geparkt. Und sie verstehen einfach nicht, warum das jetzt plötzlich nicht mehr in Ordnung sein soll. Aber es war ja die ganze Zeit nicht in Ordnung, es hat sich eben keiner genug daran gestört es verfolgen zu lassen. Aber in deren Augen bin ich schuld an ihrem Bußgeld. Es ist schon korrekt, wenn ich es nicht angezeigt hätte, hätte die Bußgeldstelle das nicht bearbeitet. Hätte man aber nicht auf dem Gehweg geparkt, wäre ich erst gar nicht behindert worden.

Zum einen bin ich diese Diskussionen leid, andererseits habe ich auch keine Lust auf eine Person, die dann aus Frust über die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit bereit ist eine Straftat wie Bedrohung, Nötigung oder Körperverletzung einzugehen.

Anfrage Landesdatenschutzbeauftragte

Daher habe ich die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW angeschrieben und gebeten dies einmal zu prüfen.

E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de am 07.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Radfahrer oder Fußgänger werde ich manchmal von falsch abgestellten Autos behindert. In diesen Fällen mache ich von der Möglichkeit der Privatanzeige bei der Stadt Bonn gebrauch. Dazu schicke ich Beweisfotos an die stvo@bonn.de. Die Bußgeldstelle prüft die Anzeige und schickt eine Verwarnung und später einen Bußgeldbescheid an die beschuldigte Person.

Auf beiden Schriftstücken wird mein voller Name als Zeuge genannt. Durch private und berufliche Internetpräsenz ist es dann nicht weiter schwer ein Foto und meinen ungefähren Wohnort herauszufinden.

Mir erscheint die Weitergabe meines Namens auf der Verwarnung und dem Bußgeldbescheid im Sinne der Datensparsamkeit nicht nötig. Auch bei Akteneinsicht ohne Anwalt scheint das nicht unbedingt nötig zu sein und kann geschwärzt werden. Einzig bei der Akteneinsicht mit Anwalt muss die gesamte Akte herausgegeben werden, das ist mir bewusst.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre Einschätzung in der Sache zukommen lassen könnten und je nach Ihrer Position in der Sache auch bei der Stadt Bonn eine entsprechende Umsetzung erwirken könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 27.10.2021 bekam ich eine erste Rückmeldung aus dem Dezernat 2. Der Mitarbeiter hätte den Sachverhalt inzwischen mit der Stadt Bonn aufgegriffen und würde sich unaufgefordert melden, sobald ein Ergebnis vorliegt.

Antwort

Am 01.04.2022 bekam ich die finale Antwort, man hätte eine Stellungnahme der Stadt Bonn vorliegen. In dieser wurde der Vorwurf eingestanden, sowie zugesichert, dass ab sofort die Daten nicht mehr weitergegeben werden. Es waren noch Anpassungen an der Software nötig, die jedoch bereits umgesetzt seien. Damit sollten zukünftig keine Daten mehr unnötig herausgegeben werden.

Das ist ein sehr gutes Ergebnis! Somit wird der Frust der Beschuldigten an die Bußgeldstelle der Stadt herangetragen, und nicht mehr an mich persönlich.