Clusterfuck-Kreuzung B 56 und Am Herrengarten

Bechlinghoven und Vilich-Müldorf sind durch die B 56 getrennt. Eine relativ kürzlich neugestaltete Kreuzung dort ist eine einzige Katastrophe. Also für alle, die nicht mit dem Auto fahren. Eine spannende und vor allem frustrierende Spurensuche.

In der Grundschule fand ich Krimi- und Abenteuergeschichten total spannend und wollte auch derartigen Geschichte erleben. Ein auf dem Bürgersteig liegendes verpacktes Kaugummi hatte ich in meiner Fantasie zu einer Spur bei einem Mordfall gesponnen. Vielleicht ist es dem Opfer aus der Tasche gefallen, während es vom Täter gepackt worden ist? Meine Spurensuche war dann aber auch schon direkt wieder zu Ende.

Inzwischen sehe ich das etwas realistischer. Die Geschichten sehe ich inzwischen aber wieder der Straße liegen, nur anders. Diesmal ist eine weitere Clusterfuck-Kreuzung, bei der Rad- und Fußverkehr verdrängt wird. Das ist zwar nicht illegal, ich finde es trotzdem kriminell.

Es geht um die Kreuzung der B 56 und Am Herrengarten in Bechlinghoven und Vilich-Müldorf. Und weil es dort eine Fußgängerbrücke gibt (später mehr), muss ich nicht mit einer Karte eröffnen, sondern kann ein Bild von oben bieten. Man sieht wunderbar, wie dort vier Fahrstreifen exklusiv für den MIV bereitstehen. Dann sind da noch zwei Abbiegestreifen von Osten (unten im Bild) kommend.

Dann jetzt doch noch die Karte von Open Street Map. Das orange ist die Bundesstraße, das weiße die Querstraße. In blau sind die Radwege markiert. Man sieht hier schon wieder, wie sich der Radverkehr unterordnen soll.

Dieser Clusterfuck ist so groß, dass es schwer fällt einen Anfang zu finden. Ich fange mal auf bei der südlichen Zufahrt an.

Anfahrt von Bechlinghoven

Man kann an der Siegburger Straße abbiegen und kommt dann auf Am Herrengarten, später dann von Süden an die große Kreuzung. Dort sieht man schon den ersten Witz. Auf der linken Seite ist ein Zeichen 241-31 angebracht, also ein Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts. Als Übersicht kann ich diese Wikipedia-Seite empfehlen. Ein Radweg auf der Gegenseite ist immer etwas besonderes. Das darf eigentlich nur in Sonderfällen gemacht werden. Kommt man im Bild von rechts auf dem Radweg, wird man das Verkehrszeichen schnell übersehen.

Die ultimative Klugscheißermunition bekommt man aus den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung. Dort steht zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 dann dies hier (Hervorhebung von mir):

Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

  1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
  2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
  3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
  4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
  5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass

    1. die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;

    2. nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;

    3. dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.

Ich würde mal sagen, dass davon einiges nicht gegeben ist. Wenn die Stadt hier ein Benutzungsrecht mit »Fahrrad frei« (Zeichen 1022-10) einräumen möchte, wäre das für mich in Ordnung. Jedoch eine Benutzungspflicht für diese Konstruktions, insbesondere aufgrund des weiteren Verlaufs? Nö, das gibt Post an die Verkehrslenkung.

Aber gut, ich spiele mit und fahre dort entlang. Etwas später wird der Weg auf der linken Seite etwas breiter, sodass man dort den Radverkehr in beide Richtungen schon ertragen könnte. Kurz vor der Kreuzung verbreitert sich die Fahrbahn und es gibt einen eigenen Linksabbieger für den MIV. Und es gibt auch einen »Schutzstreifen« (siehe Artikel zu Schutzstreifen für die Anführungsstriche).

Aber wie soll man bitte dorthin kommen? Der Bordstein vom Radweg ist die ganze Zeit hoch. Zudem gibt es dort keine sichere Querungsmöglichkeit. Die Nutzungspflicht ist auch bis zur Ampel dort hinten. Man kann dort unmöglich hinkommen, außer man missachtet die Nutzungspflicht. Das ist doch total bekloppt!

Und hier nochmal von weiter vorne nach hinten geschaut. Es gibt dort einfach keine Bordsteinabsenkung, die man nehmen könnte.

Überquerung nach Vilich-Müldorf

Wir müssen also bis nach vorne zu der Ampel fahren. Ich möchte geradeaus fahren, also stelle ich mich dort an die Ampel. Die Streuscheibe im Signalgeber der Lichtzeichenanlage … also das Piktogram in der Ampel-Leuchte zeigt auch ein Fahrrad. Das bedeutet, dass ich dort zu der Insel fahren soll. Man sieht aber auch den Schutzstreifen. Soll ich jetzt auf die Insel oder den Schutzstreifen?

Wenn man genauer schaut, so ist dort eine getrennte Fahrrad-Ampel direkt am Schutzstreifen. Und dann ist da auch noch ein Fahrradpiktogramm in der Fußgängerampel. Ja was soll man denn jetzt machen? Man kann es sich wahrscheinlich einfach aussuchen.

Als wäre das noch nicht bekloppt genug, kann man von der Insel auch noch nach Osten fahren, also parallel zur B 56. Also außer, dass da direkt diese Absperrung steht, weil man dort nicht weit kommt. Das erscheint jetzt erstmal total widersinnig. Jedoch wurde diese Kreuzung erst vor kurzem komplett neu ausgeführt. Die B 56 soll nach Osten noch ausgebaut werden. Aktuell führen nämlich nur zwei Fahrspuren nach Siegburg, es sollen vier werden. Und dann kommt wohl auch noch ein Radweg dorthin, den hat man vorbereitet.

Ich spiele mal weiter die Rolle des vorsichtigen Radfahrers, der lieber getrennte Infrastruktur nutzt und stelle mich auf die Insel. Von dort aus können wir nach Vilich-Müldorf schauen und sehen beide Ampeln. Aber dort auf der anderen Seite sehe ich kein Radweg-Zeichen. Das kann gleich noch lustig werden.

Die kleine Fahrradampel hat eine vorgezogene Haltelinie und wird auch früher Grün als die für den MIV. Allerdings gibt es dort einen kleinen Konstruktionsfehler: Die Fahrspur für den MIV ist eher schmal. Selbst mit Vorsprung wird werden Radfahrer*innen also relativ zügig dann mit unzureichendem Seitenabstand überholt, weil da ja eine gestrichelte Linie ist. Aber das ist ja nichts neues.

Nun geht es als nächstes über die B 56, mit der Ampel. Danach ist man bei der schicken Schallmauer.

Von dort aus nehme ich noch einen Blick zurück über die B 56 nach Bechlinghoven. Dort ist auch ein Fahrrad-Piktogram in der Ampel, man soll hier also auch in die andere Richtung fahren. Aber sind Radwege auf der linken Seite nicht immer nur in Ausnahmefällen gedacht? Mehr dazu später.

Weiter nach Vilich-Müldorf

Ich wollte ja Richtung Norden fahren, und war gerade über die Ampel zur schicken braunen Mauer gekommen. Dort fühlte ich mich dann ziemlich verloren. Dort gibt es keine blauen Schilder, also ist dort kein Radweg oder Gehweg. Es ist also einfach nichts geregelt. An den Bodenmarkierungen kann ich keinen Radweg erkennen, somit ist das ganze ein reiner Gehweg. Ohne das Zeichen »Fahrrad frei« darf ich dort nicht fahren. Ich muss also auf die Fahrbahn. Nur wo? Nimmt man die Bordsteinabsenkung direkt an der Ampel, muss man sich sehr gut umsehen um nicht von einem Rechtsabbieger erwischt zu werden. Später ist der Bordstein wieder hoch, man kommt also nicht gut runter. Es ist mir schleierhaft, was man hier jetzt machen soll. Vielleicht einmal den Taster an der Ampel bedienen und dann bei Grün einfach auf die Fahrbahn fahren? Das wäre sicher.

Nun haben wir es also irgendwie auf die Fahrbahn geschafft. Die Straße dort ist eine eher ruhige Tempo-30-Zone. In einer solchen dürfen gar keine Radwege angeordnet werden, das erklärt dann auch rückblickend, dass man auf der Fahrbahn fahren soll. Auf den Gehwegen darf zwischen den Bäumen geparkt werden (Zeichen 315), und neben den Bäumen dann auf der Fahrbahn. Das ganze ist wechselseitig, das Foto ist hinter einem parkenden Auto aufgenommen.

Der Knaller ist aber die Freigabe für Radfahrer*innen auf der linken Seite. Ich dürfte dort also die Fahrbahn queren und dort auffahren.

Man muss nicht wie ein Rentner mit zu viel Tagesfreizeit aussehen, um sich wie einer zu fühlen. Also habe ich das mal gemacht und fand dort einen eher schmalen Gehweg vor. Dort ist das parken dann auch erlaubt, sodass der noch schmaler ist. Das weiße Auto darf da schon stehen, nur anders herum. Aber woher sollten Leute mit Führerschein auch wissen, dass man nicht gegen die Fahrtrichtung parken darf‽

Von Vilich-Müldorf zurück

Wenn wir von Vilich-Müldorf kommen, so präsentiert sich das ganze dann von der anderen Seite. Das ist der gleiche Gehweg. Wir haben also drei Gehwegplatten Breite, also maximal 1,50 m und darauf soll dann Fuß- und Radverkehr in beide Richtungen laufen? Damit der MIV die komplette Fahrbahnbreite (zwei KFZ nebeneinander) und noch zweimal Parkplätze (nochmal zwei KFZ nebeneinander) hat. Merkt eigentlich noch irgendwer, wie krass die unsere Städte mit Blechkisten zustellen?

Weiter Richtung Kreuzung sieht man auf dem Boden noch ein altes Zeichen 240, und zwar für beide Richtungen. Irgendwann früher war das mal ein benutzungspflichtiger Radweg in beide Richtungen. Man hat dann wohl aber eingesehen, dass das eine Scheißidee ist. Jetzt dürfen Radfahrer*innen dort fahren, aber müssen nicht. Ganz ehrlich: Das ist eine Tempo-30-Zone und schon schmale Gehwege. Da haben die Radfahrer*innen nichts verloren. Die Autofahrer*innen sollen sich zusammenreißen und die Radfahrer*innen auf der Fahrbahn nicht bedrängen. Alternativ könnte man auch alle Parkplätze auf dem Gehweg entfernen und den Radfahrer*innen dort erlauben zu fahren. Verpflichtend kann es wegen den Bäumen nicht werden. Können die Autofahrer*innen ja mal überlegen, was ihnen wichtiger ist.

Ende des Gehwegs

Am Ende des Gehweges fühlt man sich wieder ziemlich aufgeschmissen. Dort, wo die Sperrfläche ist, wünscht man sich eine Rampe um auf die Fahrbahn zu kommen. Hier gibt es keine besondere Fahrradampel. Es gibt auf der Fahrbahn allerdings einen Schutzstreifen, man kommt aber nicht hin.

Nach rechts geht es hoch zur Fußgängerbrücke. Dort ist allerdings eine ziemlich steile Treppe. Es scheint zwar eine Rinne für Fahrräder zu geben, praktikabel ist das allerdings nicht. Denn gerade Leute wie ich, die ihr Fahrrad im Zweifelsfall locker tragen können, würden auch einfach auf der Fahrbahn fahren. Aber die unsicheren und besonders verletzlichen Radfahrer*innen, die dort auf dem Gehweg fahren, sind wahrscheinlich nicht die, die dort die Rampe hochschieben würden. Eine Farce.

Also muss man wohl bis zum Ende des Gehwegs fahren, bis zum Rechtsabbieger mit Ampel. Dort ist jetzt aber nur ein Piktogramm für Fußgänger*innen. Ich weiß nicht, ob man die als Radfahrer*in jetzt noch nutzen darf, wenn nur vorher der Gehweg für Radfahrer*innen freigegeben wurde. Eventuell muss man hier sogar noch absteigen und schieben, damit die Demütigung vollständig ist.

Hat man es einmal auf die Insel geschafft, so kann man nicht nicht direkt auf die gegenüberliegende Seite kommen. Dort ist seit dem Umbau keine direkt Ampel mehr. Man muss jetzt also einmal nach links, über die andere Ampel, und dann nochmal über die Ampel. Um die eine B 56 zu queren muss man also vier Ampeln mitnehmen, und jeweils warten. Das ist doch maximale Schikane.

Fußgängerbrücke

Die Fußgängerbrücke ist ein typisches Beispiel für Fußgängerinfrastruktur, die nicht für Fußgänger gedacht ist. Das klingt erstmal paradox. Die knackige Formulierung habe ich aus dem Artikel »The Myth of Pedestrian Infrastructure in a World of Cars«. Es geht bei solchen Dingen nicht darum, dass man es als Fußgänger einfacher hat. Vielmehr steht der ungehinderte Autoverkehr im Vordergrund. Und genauso ist es hier. Im vorherigen Bild konnte man die fehlende Fußgängerampel sehen. Jetzt stehe ich wieder auf der anderen Seite und blicke auf die Brücke. Man sieht, wie der Radverkehr hier auf das Hochbord geleitet wird, man als Fußgänger hier jedoch nicht einfach auf die andere Seite kommt. Man hätte schon deutlich früher die Rampe zur Brücke nehmen müssen. Mir ist schleierhaft, warum man diese Ampel nicht noch eingebaut hat, Platz wäre dagewesen. Vielleicht hätte es die Rechtsabbieger (von Westen nach Süden) gebremst?

Hat man sich aber auf der Nordseite die drei Treppen zur Brücke hochgequält, während unten die Autos keinerlei Niveauunterschiede zu bewältigen haben, hat man am Ende der Brücke einen Schotterweg. Die meiste Zeit ist der von links und rechts derart überwuchert, dass man dort nur einen schmalen Pfad in der Mitte hat. Mit dem Fahrrad dort fahren macht echt keinen Spaß, das macht die Rille zum Schieben an der Treppe nur noch absurder.

Und die Rampe ist auch noch echt langwierig. Möchte man dort die Fahrbahn überqueren, so sind das auf direkter Strecke 63 m. Nimmt man aber die Brücke, so sind das 240 m. Das ist ein Faktor 3,8 mehr Strecke, und dann kommt noch die ganze Steigung und der schlechte Wegbelag dazu.

Diese Brücke ist eine sauteure Ausrede keine Ampel bauen zu müssen. Und der MIV kann ganz ungebremst dort entlang fahren und hat keine störenden Fußgänger*innen um sich herum. Es ist zum Kotzen!

Schulwege

Diese Kreuzung (markiert mit einem Pfeil) liegt auf dem Schulweg für zwei Schulen, einmal die Integrierte Gesamtschule und das St.-Adelheid-Gymnasium (in Kreisen). Wie hat man sich das eigentlich mit den ganzen Schüler*innen vorgestellt, die da jeden Morgen und Nachmittag langfahren müssen?

Wahrscheinlich ist es so wie immer, man hat vor allem die für die Wirtschaft so wichtigen Berufspendler aus St. Augustin und Siegburg mit einer möglichst störungsfreien Fahrt ins Bonner Zentrum bedacht. Und der für Radfahrer*innen freigegebene Gehweg ist möglichweise zum Schutz der Schulkinder vor gestressten Elterntaxifahrer*innen da.

Zusammenfassung

Eigentlich wollte ich nur über die fehlende Bordsteinkante am Ende des Gehwegs schreiben. Als ich dort ein paar Fotos mit dem Handy machte, habe ich aber gesehen, was für ein großer Clusterfuck das ganze ist. Also habe ich heute mal die große Kamera genommen und alle Ecken fotografiert. Es war wirklich wie ein Kriminalfall, nur eben kein Kapitalverbrechen sondern nur viel zu verbreite Marginalisieren von nicht-Autofahrer*innen.

Man kann hier viele Stelle sehen, an denen dem Autoverkehr der Weg freigeräumt werden soll:

  1. Der Radweg mit Benutzungspflicht auf der Gegenseite soll die Fahrbahn von Radfahrer*innen räumen, ohne dass irgendwo Fahrbahnbreite »verlorengeht«.
  2. Die merkwürdige Konstruktion dem Schutzstreifen nach Vilich-Müldorf, und der doppelten Ampel, bei der Radfahrer*innen auf der kleinen Insel ausharren können.
  3. Der für Radfahrer*innen freigegebene Gehweg innerhalb der Tempo-30-Zone.
  4. Die Freigabe auch in die Gegenrichtung.
  5. Die fehlende Fußgängerampel und die Brücke mit dem gigantischen Umweg.

Den Radfahrer*innen werden an einigen Stellen zwei Optionen gegeben, einmal die Fahrbahn und einmal der Gehweg. Das sind zwei schlechte Optionen. Man hat also nur Angebote, aber keine wirklichen Rechte. Das ist letztlich das schlimmste. Autofahrer*innen können sich also über die Radfahrer*innen auf der Fahrbahn beklagen und sie bedrängen, sodass sie auf den Gehweg ausweichen. Dort aber sind die Fußgänger*innen zurecht genervt, weil mehr als der halbe Gehweg mit parkendem Blech zugestellt ist. Sie fordern, dass die Radfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren sollen.

Diese Katastrophe wurde erst vor ein paar Jahren neu gebaut und ist bestimmt »Stand der Technik«.

Jetzt werde ich mal der Verkehrslenkung der Stadt Bonn schreiben und schauen, ob man immerhin die Bordsteinkante und die Benutzungspflicht anpassen kann. Deren Antwort gibt es dann in der Fortsetzung.