Verbesserung Am Herrengarten

Im ersten Teil zum Herrengarten hatte ich angekündigt mich an die Stadtverwaltung zu wenden. Das hatte ich auch direkt am 15.05.2020 gemacht. Seitens der Stadt wurde auch reagiert, aber der Reihe nach.

Zuerst mein Schreiben an die Stadt. Dort habe ich nach dem Erfolg Neuregelung an der Müldorfer Straße den Trick mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und der Nutzungspflicht gelernt. Also habe ich auch genauso bei der Stadt nachgefragt. Für den Gehweg wusste ich nicht, ob dort ein Rechtsanspruch besteht, also habe ich das einfach so beschrieben.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 15.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Anliegen bezüglich der Radverkehrsführung entlang der Straße Am Herrengarten in 53229 Bonn. Zuerst den Teil in Bechlinghoven.

Dort beginnt an der Kreuzung mit der Siegburger Straße die Straße am Herrengarten. Wie Sie im Foto anfang-herrengarten.jpg sehen können, ist der auf der linken Seite ein Vz 241-31 angebracht. Nach VwV-StVO darf eine derartige Führung nur erfolgen, wenn einige Kriterien erfüllt sind. Diese treffen hier aber nicht zu:

  • Dies sollte generell nicht innerorts passieren (Lfd-Nr. 33).
  • Innerorts kommt nur außnahmsweise ein Benutzungsrecht (Vz 1022-10) in Betracht (Lfd-Nr. 35).
  • Die Breite soll im Regelfall 2,40 m, aber mindestens 2,0 betragen (Lfd-Nr. 37).

Zudem ist kurz vor der Kreuzung mit der B 56 ein Schutzstreifen aufgemalt. kreuzung-schutzstreifen.jpg

Ich bewerte diese Anordnung für unhaltbar. Falls diese Anordnung nicht aufgehoben werden soll, bitte ich um Auskunft gemäß IFG-NRW über die Begründung für diese Anordnung. Sie können die Dokumente an diese E-Mail-Adresse schicken. Sofern es sich nicht um eine kostenfreie einfach Anfrage handeln sollte, bitte ich vorab um Notiz bevor die IFG-Anfrage erledigt wird.

Nun zum zweiten Teil. Kommt man von Vilich-Müldorf, so ist dort der Gehweg für den Radverkehr freigegeben. Nähert man sich von Norden an die B 56, so endet der Gehweg ohne einen abgesenkten Bordstein, siehe Anhang vilich-ende.jpg. Es ist eine Haltelinie für Radfahrer an der Ampel angebracht. Ist man auf dem Gehweg gefahren, so kann man diese Haltelinie nicht erreichen. Die Ampel über den Rechtsabbieger zeigt nur ein Fußgänger*innen-Piktogramm.

Wie ist die Führung an dieser Stelle gedacht? Über die Ampel am Rechtsabbieger kommt man nicht zur Haltelinie an der Ampel. Soll man also über die den Rechtsabbieger schieben, dann Am Herrengarten überqueren, die Ampel über die B 56 auf der linken Seite fahren, dann die Ampel über Am Herrengarten fahren und dann auf dem Hochbord landen?

Wenn eine Ableitung auf die Fahrbahn gedacht ist, dann sollte dies entsprechend mit Farbe markiert und durch einen abgesenkten Bordstein ermöglicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Dann kam am 31.05.2021 die Antwort, die ich sehr erfreulich finde!

Antwort am 31.05.2020

Sehr geehrter Herr Ueding,

vielen Dank für Ihre Mail vom 15.05.2021, in der Sie die Verkehrssituation in der Straße "Am Herrengarten" ausführlich schildern.

Es hat diesbezüglich ein Ortstermin stattgefunden, der viele der Probleme, die Sie erwähnt haben, verdeutlicht hat. Der e.g. Straßenabschnitt soll deshalb zeitnah mit der Polizei und den Kolleg*innen des Stadtplanungsamts überprüft und optimiert werden, damit die Verkehrssituation für den Rad- und Fußgängerverkehr sicherer und effizienter gestaltet wird. Da eine solche Prüfung auch aufgrund der hohen Auftragslage und der dünnen Personaldecke etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, bitte ich um etwas Geduld.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen hierzu haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[…]
Bundesstadt Bonn
Straßenverkehrsbehörde

Die Stadt hat also innerhalb von zwei Wochen mein Anliegen gesichtet, einen Ortstermin geplant und durchgeführt, und schon ausgewertet. Das finde ich wirklich stark.