Baustellenumleitung sperrt implizit Motorroller aus

Wenn man Beschilderung ganz ernst nimmt, passieren da subtile Details. Hier hat das Tiefbauamt Motorroller auf der Nordbrücke ausgesperrt, möglicherweise ohne es zu beabsichtigen.

Die Radwege an der Nordbrücke sind kompliziert. Dort gibt es zwei unterschiedliche Radwege. Einmal einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) stromaufwärts, einmal einen reinen Radweg (Zeichen 237) auf stromabwärts. Auf letzterem sind Motorräder freigegeben, damit dort Motorroller passieren können. Die dürfen nämlich nicht auf der Autobahn fahren.

Nun war eine Baustelle stromaufwärts, der gemeinsame Geh- und Radweg gesperrt. Somit hätten keine Fußgänger mehr passieren können. Daher wurde der Fußverkehr auf die Seite stromabwärts umgeleitet.

Dort steht dann allerdings das Schild für gemeinsamen Geh- und Radweg, aber ohne die Freigabe für die Motorräder (im Hintergrund zu sehen).

Damit dürfen Motorroller nicht mehr über die Brücke fahren. Ob das so gewollt ist? Man weiß es nicht. Da Baustellenbeschilderungen immer so ein »man weiß doch, was gemeint sein soll« ist, kann man es nicht genau wissen. Man darf es auch nicht zu ernst nehmen. Naja, alles wie immer.