Argumentationshilfe für Radfahrer

Ich habe immer wieder die gleichen Diskussionen beim Thema Verkehr. Daher habe ich jetzt einfach mal ein paar Dinge als Argumentationshilfe gesammelt.

Überholabstand

Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern 1,5 m Abstand halten. Bei Kindern oder außerorts sogar 2,0 m.

Dort haben wir zum einen die Klarstellung der Polizei Sachsen:

Der Abstand zu den Radfahrern (auch Fußgängern oder Führern von Elektrokleinstfahrzeugen) gilt unabhängig einer Markierung auf der Fahrbahn. Innerorts sind mind. 1,5 Meter, außerorts mind. 2 Meter Abstand zu halten. *mh — @PolizeiSachsen

Und die Polizei hat mal eine Aufklärungskampagne gemacht.

Dooring

Radfahrer sollen von parkenden Autos einen Abstand von mindestens 1,0 m halten, damit sie nicht von fahrlässig geöffneten Autotüren erwischt werden.

Dazu einmal dieses Video, bei dem ein Radfahrer von der Tür abprallt und von einem Auto angefahren wird.

Und noch ein weiteres Video, bei dem es direkt zwei Radfahrer erwischt hat.

Polizei und Zuständigkeit

Die Polizei behauptet regelmäßig nicht für den ruhenden Verkehr zuständig zu sein. Jedoch gilt das bei Behinderungen und Gefährdungen nicht mehr, wie die Polizei Münster erklärt:

Gut zu wissen. Uns erreichen immer wieder Fragen zum Thema Falschparker! Unser Kollege Klaus Laackman, Leiter des Verkehrsdienstes, erklärt, wann die Polizei zum Einsatz kommt — @Polizei_nrw_ms

Und das ist dann sogar ein Fall für den Notruf:

Hallo, dann bitte die 110 wählen. Viele Grüße! — @Polizei_nrw_ms

Die Stadt Wiesbaden teilte auch noch mit, dass nicht nur Knöllchen verteilt werden sollen, sondern auch abgeschleppt wird.

Toter Winkel

Leider werden immer wieder Radfahrer von rechts abbiegenden LKW-Fahrern verletzt oder getötet. Da gibt es immer wieder die Behauptung, es gäbe einen Toten Winkel an LKW. Dies ist falsch, zugelassene LKW haben Spiegel für jeden Bereich:

"Bei richtig eingestellten Spiegeln am Lkw gibt es keinen toten Winkel." Diese Aussage unseres Experten vom BG Verkehr vertreten wir seit unserer letztjährige gemeinsamen Präsentation der #Verkehrsunfallstatistik. *jk — @PolizeiHamburg

Alle Spiegel zu überprüfen kostet Zeit, in Bewegung kann es der LKW-Fahrer also nicht immer alles gleichzeitig im Blick haben. Aber das ist kein bauliches Problem des LKW, sondern nicht zu schnellem Verkehrsgeschehen. Daher dürfen LKW in der Stadt inzwischen nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

Gerne wird behauptet, dass Radfahrer schuld sind, die sich an einem LKW rechts vorbeidrängeln. Hierzu kann man sich das Video mit einem Tanklaster anschauen, bei dem der LKW-Fahrer nach rechts abbiegt und dabei das Fahrrad zermalmt. Glücklicherweise kann sich der Radfahrer noch rechtzeitig retten.

Steuern

Autofahrer behaupten gerne, dass sie mit ihren Steuern die komplette Infrastruktur bezahlen und daher die Radfahrer querfinanzieren. Es ist richtig, dass Autofahrer KFZ-Steuer, Mineralölsteuer, Versicherungssteuer und Mehrwertsteuer auf Fahrzeuge zahlen. Allerdings liegen die Gesamtkosten deutlich über ihren Abgaben, wenn man Straßenbau, Instandhaltung, Gesundheitskosten (Feinstaub, Lärm, Unfälle) einberechnet.

Dazu gibt es zum Beispiel diesen FAZ Artikel.

Auffällige Kleidung

Immer wieder hört man, dass Radfahrer sich mit neongelber Kleidung sichtbar machen sollen. Radfahrer müssen ordentliches Licht am Fahrrad haben sollen, alles andere ist fahrlässig. Aber dann reicht es auch. Man schaue sich das durchschnittliche Auto an: Es hat Beleuchtung, ist aber schwarz lackiert. Würde irgendjemand fordern, dass ein Auto in neongelb lackiert wird? Wenn es wirklich etwas bringen würde, dann dürften Autofahrer nie in geparkte Polizeiautos fahren. Passiert aber trotzdem.

Wenn man mit der Verkehrsüberwachung um einen herum überfordert ist, muss man eben langsamer fahren. Das sieht auch die Polizei Mainz so:

Das ist absolut korrekt. Es ist irrelevant, welche Kleidung Radfahrende tragen. Nichts entlässt andere Verkehrsteilnehmer aus ihrer Pflicht der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. — @PolizeiMainz