Antwort zum Radweg an Frankfurter Straße

Am 05.06.2021 hatte ich an die Verwaltung in Sankt Augustin geschrieben, weil der Radweg an der Frankfurter Straße in Buisdorf so merkwürdig ist. Auf dem Bildern kann man sehen, dass das Radwegszeichen auf der anderen Seite steht, das ist aber nicht so wirklich ersichtlich.

Nachdem ich am 04.09.2021 noch einmal etwas genervt bei der Verwaltung nachgefragt habe, habe ich am 14.09.2021 eine Antwort auf die damalige Anfrage bekommen.

Radwegs-Zeichen auf Gegenseite

Zuerst geht es um den Punkt, dass man das Zeichen für Geh- und Radweg nicht sehen kann:

Nach örtlicher Überprüfung kann die von Ihnen beschriebene Sichteinschränkung auf das VZ 240 + ZZ 1000-30 nicht bestätigt werden. Alle Beteiligten des Ortstermins bewerteten das Verkehrszeichen als deutlich sichtbar. Darüber hinaus wurde auch der gewählte Standort als angemessen bewertet. Somit entfällt, wie Sie schreiben, die Benutzungspflicht vorliegend nicht. Darüber hinaus liegen mir keine weiteren Bürgereingaben von Verkehrsteilnehmern vor, die dieselbe oder eine ähnlich gelagerte Auffassung vertreten.

Ich teile die Ansicht bezüglich des Standortes nicht. Mir erscheint es auch sehr merkwürdig, dass die Mitarbeiter*innen der Verwaltung vor Ort das okay fanden. Ich unterstelle, dass sie sich dort als Ortskundige zu Fuß umgeschaut haben.

Mein Anliegen wird dann aber auch noch damit abgebürstet, dass sich sonst ja noch keiner beschwert hätte. Das kann ich bei dem generellen Gebahren der Verwaltung der Stadt Sankt Augustin auch durchaus verstehen. Zuständig ist hier der Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Über diese Webseite findet man einen Ansprechpartner, in der Mitarbeiterliste die Kontaktinformationen. Falls jemand schon einmal an dieser Stelle verwirrt war, sollte man für die Statistik bei der Verwaltung dort einmal schreiben.

Weiter geht es in der Antwort:

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass es sich bei dem von Ihnen beschriebenen „kleinen Feldweg“, um einen sog. „sonstigen Weg“ handelt. Dieser weist keinerlei Beschilderung auf und ist entsprechend kein benutzungspflichtiger Radweg.

Dann schreiben sie noch, dass bei einer Einmündung der Radweg endet:

Desweiteren schreiben Sie "Es fehlt also noch vor der Einmündung »Im Rosengarten« ein entsprechender Hinweis, dass der Radweg zu Ende ist und man die Fahrbahnseite wechseln muss“. Dazu teile ich Ihnen mit, dass jede Beschilderung kraft Gesetz nach einer Einmündung endet, soweit diese nicht anschließend wiederholt wird. Der vorliegende Radweg endet somit kraft Gesetz nach der Einmündung Im Rosengarten. Ein zusätzliches VZ ist daher obsolet.

Das wusste ich auch vorher. Nur ging es mir ja darum, dass man da eine sinnvolle Führung hat. Und die fehlt. Aber schön, dass wir das nochmal geklärt haben. Dann kann ich demnächst eine E-Mail zu jedem fehlenden Verkehrszeichen schreiben …

Nach rechts wirkendes Zeichen

Bei dem falsch aufgestellten Schild hinter dem Kreisverkehr geben sie mir Recht, können es jedoch nicht versetzen:

Ihrer Anmerkung des auf der linken Seite angebrachten VZ 240 an Position 1 Ihrer Karte und dem damit verbundenem Hinweis der falschen Wirkung ist grundsätzlich zuzustimmen. Aus platztechnischen Gründen der städtischen Grundstücke vor Beginn der Privatgrundstücke im Bereich des KVP mussten einige Schilder entgegen der üblichen Regelung linksseitig aufgestellt werden. Ein Versatz wurde nach erneuter Überprüfung als nicht möglich bewertet. Die aktuelle Beschilderung wird daher durch ZZ 1000-10 korrigiert.

Begründung der Nutzungspflicht

Ich hatte ja nach IFG-NRW nach der Nutzungspflicht gefragt. Dazu bekam ich diese Antwort:

In Ihrem letzten Spiegelstrich stellen Sie die Frage nach der Begründung des linksseitig angeordneten Radweges entlang der Frankfurter Straße. Weiterhin führen Sie zutreffend aus, dass dies innerhalb geschlossener Ortschaften lediglich in Ausnahmefällen vorkommen soll.

Ein solcher Ausnahmefall liegt im genannten Bereich vor.

Wie zuvor bereits erläutert ist es, nicht zuletzt aufgrund der baulichen Beschaffenheit und der nicht vorhandenen Mindestbreite, in vorliegender Örtlichkeit nicht möglich, den rechtsseitigen sonstigen Weg als Radweg auszuweisen. Um den Radverkehr über die Fahrbahn der Frankfurter Straße leiten zu können, bedarf es aufgrund des Ausbaus und der damit einhergehenden Verkehrssituation der Straße, besonderen, vorher zu realisierenden Schutzmaßnahmen. Diese sind in Form von Fahrradschutzstreifen für die Zukunft bereits geplant. Der Radverkehrs soll somit zukünftig den rechten Fahrbahnrand nutzen. Solange die Umsetzung dieser Schutzstreifen allerdings noch aussteht, muss der Radverkehr aus Sicherheitsgründen über den linksseitigen Radweg geleitet werden.

Das ist ja großartig. Da kommt ein Schutzstreifen hin. Diese Teile kann ich nicht ausstehen. Ich bin mir sicher, dass man dann dort schön knapp überholt wird.

Fazit

Die E-Mail beginnt und endet mit für meinem Empfinden übertriebenen Floskeln zum Dank über meine Eingaben. Aus Bonn bekomme ich inzwischen ziemlich freundliche E-Mails, und ich schreibe inzwischen auch sehr freundlich. Ich weiß einfach, dass es dort bearbeitet wird. Und so wächst dann mit der Zeit ein positives Verhältnis. In Sankt Augustin und Hennef scheint mir der Kontakt eher feindselig zu sein. Man Antwortet mir nicht, oder nur nach erneuter Nachfrage. Man muss mit Verwaltungsrecht argumentieren und den Eindruck erwecken eine Verwaltungsklage anzustreben. Erst dann passiert ein bisschen was. Und wie man hier sieht, passiert recht wenig.