Anfrage bei der Bezirksregierung Köln zum Gehwegparken in Bonn

Zum Thema Gehwegparken wende ich mich an die Bezirksregierung Köln, die die Fachaufsicht über die Stadt Bonn hat. Die Antwort fällt ernüchternd aus.

Letztes Jahr gab es diesen lustigen Bürgerantrag in Bonn. Dort forderte ein Bürger ein Ende des geduldeten Gehwegparkens bei unzureichender Restbreite. Das wurde von der Verwaltung als »unverhältnismäßig« abgelehnt. Mehr Details im damaligen Blogeintrag.

Ich habe da ein bisschen auf Twitter und im Bekanntenkreis hin und her diskutiert. Die Stadtverwaltung hat nämlich eine Aufsichtsinstanz, die Bezirksregierung Köln. Und genau die wollte ich die dann einmal in dieser Sache anrufen. Meiner laienhaften Rechtsauffassung darf die Verwaltung der Stadt Bonn nämlich die VwV-StVO nicht einfach ignorieren.

Also schrieb ich am 21.02.2021 an die Bezirksregierung Köln:

ich bin Bürger der Stadt Bonn und interessiere mich seit einigen Jahren für die Verkehrspolitik in der Region.

An vielen Straßen in Bonn ist das Parken auf dem Gehweg durch Zeichen 315 erlaubt, oder wird vom Ordnungsamt einfach geduldet. Nach meinem Verständnis der VwV-StVO (Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen, Absatz 2), darf dies aber nur bei hinreichend breitem Gehweg passieren: »Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt […]«. Dies ist in Bonn nicht der Fall, die verbleibende Breite ist meist im Bereich von nur einem Meter.

Mitte 2020 gab es einen Bürgerantrag (https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=3999&refresh=false), der effektiv die Umsetzung dieser Verwaltungsvorschrift gefordert hat. In der Stellungnahme der Verwaltung (https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5060&refresh=false) steht dies:

»Sofern der Anregung des Bürgers gefolgt würde, das Parken auf Gehwegen nur noch zuzulassen, wo mind. 2,50 m Restbreite verbleiben, würden ganze Ortsteile wie z.B. die Nordstadt und Südstadt sämtliche Parkplätze verlieren.

Dies ist nach Ansicht der Verwaltung unverhältnismäßig und damit nicht umsetzbar. Der Fußgängerverkehr unterliegt nur in den wenigsten Fällen Einschränkungen durch parkende Fahrzeuge. Sofern im Einzelfall festgestellt wird, dass sich Fußgängerstärke und verbleibender Verkehrsraum nicht in Einklang bringen lassen, könnte man punktuell Verbesserungen umsetzen. Pauschalen Forderungen kann hier seitens der Verwaltung nicht nachgeganen werden.«

Dass der Fußverkehr nur selten Einschränkungen unterliegt ist falsch, viele Gänge mit anderen Personen habe ich nur im Entengang schaffen können.

Mir scheint, dass die Verwaltung sich hier nicht an Verwaltungsrecht hält und illegal Gehwege zum Parken ausweist (Zeichen 315) oder durch Missbrauch des Opportunitätsprinzips durch das Ordnungsamt dies duldet. Wie kann es sein, dass die Verwaltung der Stadt Bonn systematisch gegen Verwaltungsrecht verstößt?

Da bekam ich erstmal keine Antwort. Am 08.04.2021 habe ich versucht anzurufen, aber da ging niemand ans Telefon. Am 12.04.2021 konnte ich die Dame erreichen. Die E-Mail ist schlicht untergegangen, aber sie hat die Sache direkt mit mir diskutiert.

Insgesamt spürte ich viel Verständnis für mein Anliegen, soweit das im Gespräch mit der politisch neutralen Verwaltung möglich ist. Ein Problem scheint aber zu sein, dass auch die Bezirksregierung der Stadt Bonn nicht allgemein auf die Finger hauen kann.

Der Hammer für mich war aber die Bedeutung von »Begegnungsverkehr«. VwV-StVO Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 steht das hier:

Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt […]

Ich bin davon ausgegangen, dass dies eine minimale Restbreite von zwei Rollstühlen oder Kinderwagen nebeneinander bedeutet. Aber das ist nicht der Fall. Solange manchmal Lücken zwischen den Autos sind und man Warten kann, ist eine Restbreite von nur einem Kinderwagen anscheinend in Ordnung. Eine unendlich lange Reihe Autos ist also nicht erlaubt, aber wenn alle paar Autos eine kleine Lücke ist, bei der der Gegenverkehr warten kann, ist das okay.

Ich könnte aber eine konkrete Straße nennen und dann könnte man dort im Einzelfall schauen. Ich habe den Wiesenweg in Endenich genannt, dort ist mit Zeichen 315 das Parken erlaubt. Direkt daneben ist die Max-Bruch-Straße, in der kein Zeichen 315 steht, die Stadt Bonn das aber duldet. Der Wiesenweg sieht so aus:

Ich habe noch eine Zusammenfassung des Gesprächs per E-Mail bekommen:

Ihr Anliegen ist ein altbekanntes Problem in allen Kommunen.

Den besagten Wiesenweg und die angrenzenden Straßenzüge habe ich bei google map angesehen. Die Restgehwegbreiten sind teilweise sehr eng. Das gesamte Gebiet ist dicht besiedelt, daher auch der starke Parkdruck. Die Straßenverkehrsämter, so auch die Stadt Bonn, versuchen so gut es geht eine Lösung für alle Verkehrsteilnehmer zu finden.

Ihre Eingabe habe ich an die Stadt Bonn mit der Bitte um Stellungnahme gesendet und die Polizei um Mitteilung gebeten, ob hier aufgrund des Parkens auf Gehwegen Verkehrsgefährdungen /Unfälle bekannt sind .

Ich hoffe, dass dann also von der Stadt Bonn noch etwas kommt. Nach der für mich neuen Definition vom »Begegnungsverkehr« gehe ich allerdings davon aus, dass da nichts mehr passieren wird.

Naja, ein Versuch war es dann wert. Zum Land brauche ich kaum zu gehen, NRW Verkehrsminister Wüst sträubt sich ja vehement gegen einen Radschnellweg im Rahmen des achtspurigen Ausbaus der A 565, da wird der wohl kaum irgendwas gegen meiner Meinung nach illegale Parkplätze tun.


Etwas später bekam ich noch eine Antwort, siehe Fortsetzung.