Papiercontainer an der Siegburger Str.

An der Siegburger Straße standen bisher drei Altpapiercontainer auf Höhe der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel. Karte von OpenStreetMap.org:

Dort ist aber ein geteilter Geh- und Radweg (Zeichen 241), sodass Autofahrer dort nicht parken dürfen. Sie taten es natürlich regelmäßig trotzdem, obwohl dort zwei Fahrstreifen für den Autoverkehr vorhanden sind. Immer wieder hatte ich also solche Situationen wie diese hier.

Der Autofahrer war sich sogar nicht zu blöd mir zu erklären, dass er auf der Fahrbahn gar nicht halten dürfe, und daher eben auf dem Radweg parken dürfte. Irgendwo müsste er ja schließlich parken um sein Altpapier zu entsorgen. Ich verabschiedete mich mit »Sie bekommen dann Post!« und fuhr weiter.

Auf Twitter habe ich mit Leuten diskutiert und herausgefunden, dass man auf der Fahrbahn tatsächlich nicht halten darf.

Auf der Fahrbahn sind nämlich die Richtungspfeile aufgemalt. Diese heißen Zeichen 297 und es gilt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1).

Dazu war noch ein Parkverbot in dem Bereich angeordnet. Man konnte also in der Tat nicht auf der Fahrbahn halten, das war korrekt. Auf dem Radweg darf man aber auch nicht halten, das Verhalten oben auf dem Foto ist also auch nicht korrekt.

Tja, das ist ja schlecht. Das ist ein Altpapiercontainer, den man nicht mit dem Auto anfahren kann. Und wer bringt schon Altpapier zu Fuß oder Fahrrad weg, wenn dieser am Ortsrand steht? Auf Twitter wurde auch vorgeschlagen, dass der Container dort entfernt werden müsste, schließlich könnte der auch gar nicht legal geleert werden.

Nach meinem Kontakt mit der Verkehrslenkung war ich noch etwas angefressen von der gefühlten Autofreundlichkeit. Also habe ich die am 29.01.2021 nochmal angeschrieben und es diesmal mit einem Appell an die Rechte der Autofahrer versucht:

In Bechlinghoven an der Siegburger Straße, Ecke Friedenstraße, stehen drei Altpapiercontainer. Diese sind allerdings genau auf der Höhe der Richtungspfeile (Zeichen 297).

Die mir sonst so autofreundliche Stadtverwaltung bringt hier Bürger, die ihr Altpapier vorbildlich dem Recycling zuführen möchten, und mit dem Auto anfahren, in eine rechtlich komplizierte Lage. Schließlich dürfen die Autofahrer nicht auf dem Geh- oder Radweg halten, sie dürfen aber auch nicht auf der Fahrbahn halten, da sie dann die Richtungspfeile überdecken. Die Autofahrer könnten legal nur weiter nord-östlich auf der Fahrbahn parken, müssten ihr Altpapier jedoch weiter schleppen, was unzumutbar ist.

Viele Autofahrer scheinen das Halteverbot auf Zeichen 297 intuitiv zu befolgen und parken auf dem Radweg. Dadurch ziehen sie sich allerdings den Zorn von Radfahrern auf sich.

Daher schlage ich vor, diese Stelle für die Autofahrer rechtssicher und praktikabel zu gestalten. Man könnte die Container weiter nach Nord-Osten setzen. Oder mit einem Zeichen 315 eine Ladezone auf dem laut Autofahrern hinreichend breiten Geh-Radweg einrichten. Vielleicht könnte man auch die Fläche hinter den Containern versiegeln und so einen Parkplatz schaffen.

Direkt am Tag darauf bekam ich die Antwort:

danke für Ihre Mitteilung. Ein Autofahrer muss aber nicht auf dem Richtungspfeil oder Radweg halten. Viele Bürger (kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen) erledigen solche "Geschäfte" zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Es gibt viele Standorte, die man bequem mit dem PKW anfahren kann und darf. Und auch hier könnte man auf dem öffentlichen Parkplatz der Gesamtschule halten. Nur vielen ist das einfach zu unbequem, das ist leider die Realität. Ich werde dennoch BonnOrange um Prüfung bitten, die Container weiter in Richtung Osten zu verschieben.

Ich war ziemlich überrascht, dass ich auf meine passiv-agressive E-Mail eine Antwort bekommen habe, dass sie so schnell war, und dass sie überhaupt nicht positiv für das Auto ausgefallen ist.

Bei mir lag es dann noch bis zum 05.02.2021, bis ich wieder zurückgeschrieben habe:

vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir die Stelle gestern noch einmal angeschaut. Auf der ganzen Länge gibt es ein Überholverbot durch eine durchgezogene Linie. Von daher wird eine Verschiebung der Container die Situation wohl nicht wirklich verändern, legal mit dem Auto können sie nicht angefahren werden.

Für die Leerung der Container nutzt BonnOrange dann wahrscheinlich die Sonderrechte nach StVO § 35?

Wenn ich nochmal einen Autofahrer auf dem Radweg antreffe und die Diskussion zu »irgendwo muss ich doch stehen« kommt, verweise ich ihn entsprechend ihrer Aussage auf den Parkplatz der Gesamtschule.

Seitdem habe ich keinen Autofahrer mehr dort parken sehen, ich bin allerdings auch deutlich seltener dort unterwegs gewesen. Und dann habe ich am 08.04.2021 gesehen, dass die Container in der Zwischenzeit entfernt wurden:

Auf dem Schild steht:

Altpapierstation wurde verlegt. Neuer Standplatz Holzlarer Weg.

So sieht das an der neuen Position aus:

Somit ist das Entsorgungsunternehmen dem Vorschlag der Verkehrslenkung gefolgt und die Container wurden verlegt. Damit sind die jetzt auf dieser Verkehrsachse parallel zur B 56 entfernt wurden und es werden in Zukunft deutlich weniger Behinderungen auf diesem Radweg geben.

Liebe Autofahrer, wenn ihr euch nicht an die Regeln halten könnt, dann sind die Container da jetzt halt weg. Wahrscheinlich wird niemand den Kausalzusammenhang zum eigenen Fehlverhalten sehen, aber das ist mir auch egal. Hauptsache ich kann dort in Ruhe fahren.