Abschleppgruppe in Bonn

Gefährdend parkende Fahrzeuge können in Bonn anscheinend problemlos abgeschleppt gelassen werden. Ein Erfahrungsbericht und Anleitung.

In Berlin haben ein paar Leute die Polizei konsequent zum Abschleppen von gefährdend geparkten Autos gebracht. Parken auf Geh- und Radwegen ist zwar verboten, jedoch weigern sich Ordnungsamte zu häufig auch wirklich etwas zu tun. Dadurch entsteht ein rechtsfreier Raum, der neulich eine Radfahrerin ihr Leben kostete. Die Berliner Leute haben sich unter dem Namen Abschleppgruppe ein bisschen organisiert.

Auf Twitter findet man unter dem Hashtag #Abschleppgruppe viele Bilder aus Berlin, aber auch aus anderen Städten. Die Methoden der Berliner Gruppe funktionieren auch in anderen Bundesländern. Polizei ist zwar Ländersache, die StVO ist aber auf Bundesebene. Das Ordnungsamt ist jedoch wieder Sache der Städte, sodass nicht alles immer direkt übertragbar ist.

In Bonn hatte ich bisher den Eindruck, dass nie abgeschleppt wird. Vielleicht in den krassesten Fällen, aber nicht in Wohngebieten. Da die Leute in anderen Städten allerdings so einen Erfolg damit hatten, sah ich für Bonn auch eine Chance. Die Tage hatte ich einen besonders dreisten Gehwegparker:

Die meisten lassen zwei Gehwegplatten, also einen Meter Gehweg, übrig. Das ist dann zwar noch immer verboten, jedoch keine Behinderung. Fußgänger*innen mit Kinderwagen müssen auf die Fahrbahn ausweichen und werden dadurch gefährdet. Neben dem Laternenmast waren es hier noch grob eine Gehwegplatte, also 50 cm.

Das weitere Vorgehen war ganz einfach, wenn man dem Leitfaden der Abschleppgruppe folgt. Man ruft beim Ordnungsamt an, also 0228 77 3333. Dann sagt man, dass man eine Verkehrsbehinderung melden möchte. Das ist ganz wichtig. Sagt man »Falschparker«, so wird das nicht ernst genommen. Man sollte noch eine Abschätzung der Gehwegbreite geben, dadurch wird die Dringlichkeit auch rübergebracht. Die Disponent*in kann ja nicht sehen, was dort vorliegt. Man gibt noch den genauen Ort durch, das Kennzeichen und nennt als Zeuge noch seinen Nachnamen. Bisher hat die Disponent*in dann immer zugesichert, dass ein Einsatz gebucht worden ist.

Ich bin vor Ort geblieben um mir das ganze einmal anzuschauen. Es scheint vollkommen in Ordnung zu sein dabei zuzuschauen. Man sollte die Mitarbeiter*innen dabei nicht bedrängen und schon gar nicht anfangen ihnen davon zu erzählen, wie schlimm es überall in der Stadt ist. Sie wissen selbst, dass überall falsch geparkt wird. Es ist ein systematisches Problem, und pauschal hinzuweisen, bringt nichts. Man muss sich die schlimmste Ecke aussuchen und dort immer wieder anrufen.

Bis die Mitarbeiter*innen vor Ort sind, kann es etwas dauern. In diesem Fall waren es ungefähr 25 Minuten. Dafür, dass das hier am Stadtrand ist, ist das schon ziemlich gut. Vor Ort verschaffen sie sich einen Überblick, messen Gehweg und restliche Fahrbahn (wegen Feuerwehrfahrzeugen) aus. Bei unter 1 m Fahrbahn wird in Bonn immer abgeschleppt, so die Aussage der Mitarbeiterin.

Vorher wurde noch eine Halterabfrage gemacht. Ist die Adresse in der Nähe, so klingeln die Mitarbeiter*innen und lassen die Halter*in selbst umparken. Dadurch entstehen keine Kosten für den Abschlepper und nur das Bußgeld selbst muss bezahlt werden. Die Behinderung ist danach beseitigt. Es ist also das mildeste Mittel, das die Behinderung beseitigt und somit perfekt geeignet.

In diesem Fall war die Adresse aber am anderen Ende der Stadt, da war wohl jemand zu Besuch. Somit wurde ein Abschlepper bestellt. Nach weiteren zwanzig Minuten Wartezeit kam dann jemand vom Abschleppdienst und hat das Auto aufgeladen. Das war gar nicht so einfach weil die Gehwegkante unter dem Auto ein einfaches Anheben nicht möglich gemacht hat, ohne dass es aufgesetzt wäre. Der Herr hat dem Auto daher »Stützräder« hinten verpasst und es dann wie einen Anhänger mitgenommen.

Das Auto war danach weg, der Gehweg komplett frei. Für die Halter*in wird das ein Bußgeld von 30 EUR und dazu noch die Kosten für den Abschlepper von ganz grob 300 EUR. Zudem wird der- oder diejenige nicht schlecht geschaut haben, als das Auto verschwunden war. Wahrscheinlich ein Anruf bei der Polizei, dass das Auto gestohlen wurde, oder so.

Interessanterweise kam während der Wartezeit noch ein Spaziergänger vorbei, der sich ebenfalls bei den Ordnungskräften bedankte. Er sei bei der Feuerwehr und hätte schon einmal in der Gegend bei einem Einsatz einen riesigen Umweg fahren müssen. Daher freut er sich, wenn diese ganzen Hindernisse beseitigt werden.

Im Gespräch mit den Ordnungskräften konnte ich ebenfalls herausfinden, dass an der Stelle schon vor einiger Zeit abgeschleppt wurde. Das war wahrscheinlich ein Einsatz durch meinen Anruf. Damals bin ich nicht vor Ort geblieben um zu schauen, aber das Auto war am Ende weg.

Mein Fazit aus der Nacht ist: Abschleppen lassen geht auch in Bonn! Das Kriterium ist eine verbleibende Gehwegbreite von unter 1 m, das kann man über die Gehwegplatten gut sehen. Ein Anruf beim Ordnungsamt dauert nicht lange. Anscheinend kann man durchaus darauf vertrauen, dass zumindest an dieser Stelle bei Behinderung auch wirklich abgeschleppt wird. Bleibt noch mehr Platz übrig, so würde das Ordnungsamt nicht abschleppen. Man kann sich also entscheiden, ob man dort anruft und sie ein Bußgeld ausstellen lässt, oder ob man das selbst über Weg-Li selbst erledigt.