Übersicht über Radverkehrführungsformen

Für den Kraftverkehr gibt es diverse Arten von Straßen, die man kennen muss: Autobahn, Kraftfahrstraße, Straße außerorts, Straße innerorts, Tempo-30-Zone, verkehrsberuhigter Bereich. In allen gelten etwas andere Regeln. Aber das ist noch ziemlich einfach im Vergleich zu dem, mit dem sich der Radverkehr herumschlagen muss. Dieser Artikel ist der Versuch alle Formen mit Beispielen zu sammeln.

Ich hatte schon einzelne Artikel geschrieben, zum Beispiel zu Schutzstreifen, oder zu Fahrradstraßen in Bonn. Die Tage hatte ich dann aber auch etwas ganz neues für mich entdeckt, den gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Nutzungspflicht. Daher die Idee das einmal zu sammeln.

Führungen mit baulicher Trennung

Fangen wir mit den Führungen auf baulich getrennten Wegen an, meist auf einem Hochbord.

Exklusiver Radweg

Beginnen wir mit dem exklusiven Radweg. Der wird durch das Zeichen 237 markiert:

Bildquelle: Wikipedia-Artikel »Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017«

Konkret kann das dann so aussehen:

Auf solchen Wegen muss man fahren, hat den Weg aber auch exklusiv für sich.

Getrennter Geh- und Radweg mit Nutzungspflicht

Ist ein Gehweg direkt daneben, aber getrennt, so kann man das mit den Zeichen 241 und einer klaren Trennung zwischen den Wegen anzeigen. Die Zeichen sehen so aus:

Die Trennung kann diverse Formen annehmen, zum Beispiel unterschiedliche Oberflächen. Hier wurde eine Linie gewählt:

Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Nutzungspflicht

Ist nicht genug Platz für eine Trennung von Rad- und Fußverkehr, so werden sie meist gemeinsam geführt. Das geht mit dem Zeichen 240:

Der Weg ist dann nicht unterteilt, man muss sich die Fläche gleichberechtigt einteilen.

Geschützter Radstreifen

Der geschützte Radstreifen (protected bike lane) ist noch ein relativ neues Konstrukt. Das ist ein Radstreifen, der auf der Fahrbahn geführt, allerdings mit einer baulichen Trennung gegen den Kraftverkehr geschützt wird. Dadurch ist es schnell zu bauen, bietet aber ähnlichen Schutz wie ein Radweg auf einem Hochbord.

Durch die Schwelle könnte es sogar sein, dass er nicht halbseitig zugeparkt wird. Ganz besonders dreiste Autofahrende stellen ihr Auto aber dann komplett in den geschützten Radstreifen, das habe ich in Bonn bisher allerdings noch nie erlebt. In Berlin gibt es mehr davon, entsprechend auch mehr Falschparker.

Gehweg mit Freigabe

In vielen Fällen reicht die Breite des Hochbords allerdings nicht aus, um eine Nutzungspflicht anordnen zu können. Gleichwohl möchte man besonders unsicheren Radfahrenden aber ermöglichen dem Autoverkehr aus dem Weg zu gehen und dafür die noch schwächeren Fußgänger*innen zu bedrängen. Dann wird der Gehweg (Zeichen 239) mit Zusatzzeichen (1022-10) freigegeben:

Konkret kann das dann so aussehen: Der Gehweg ist schmal, weil man das Parken dort erlaubt hat oder duldet. Für den Fußverkehr bleiben 150 cm übrig, man kann das Radfahren dort nicht anordnen.

Getrennter Geh- und Radweg ohne Nutzungspflicht

Die getrennten Wege kann man auch noch ohne Nutzungspflicht haben. Dann ist es ein baulich getrennter sonstiger Radweg. Man erkennt diese an unterschiedlichen Texturen oder Farben auf dem Hochbord. Diese haben keine Schilder, es geht nur über den Bodenbelag.

Gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Nutzungspflicht

Seit kurzem kann man auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne Nutzungspflicht anordnen. Dazu nimmt man effektiv das Zeichen 240, aber ohne den blauen Hintergrund. Das sieht dann so aus:

Linksseitiger Radweg ohne Nutzungspflicht

Besonders lustig sind linksseitige Radwege ohne Nutzungspflicht. Da ist dann nur ein Zeichen 1022-10 alleine.

Das findet man in Bonn in der Kaiserstraße und wirkt irgendwie kurios.

Auf der Fahrbahn

Dann gibt es noch diverse Führungsformen auf der Fahrbahn (häufig inkorrekt Straße genannt).

Fahrradschutzstreifen

Die in Bonn häufigste Form ist der Schutzstreifen, eine gestrichelte Linie mit dem Sinnbild Fahrrad in regelmäßigen Abständen.

Fahrradstreifen

Ein Fahrradstreifen ist wie ein Schutzstreifen auf die Fahrbahn gemalt, aber mit dem Zeichen 237 markiert und einer durchgezogenen Linie abgetrennt. Es ist somit ein Sonderweg, der nie vom Kraftverkehr überfahren werden darf.

Auf der Fahrbahn im Mischverkehr

Häufig gibt es dann gar nichts. Da fährt man einfach im Mischverkehr auf der Fahrbahn. So wie hier in diesem Fall in Sankt Augustin Menden, wo der Radweg aufhört und man mit einer »Fleischbremse« auf die Fahrbahn geleitet wird.

Spezialstraßen

Es gibt auch noch diverse besondere Straßen, in denen man mit dem Fahrrad fahren kann.

Fahrradstraße

Die Fahrradstraße ist eine Straße, die exklusiv dem Radverkehr gewidmet ist. Nur ist in fast allen Fällen trotzdem eine Freigabe für den Kraftverkehr gemacht worden. Somit ist es nur noch eine Tempo-30-Zone, in der die Radfahrenden ein bisschen weniger bedrängt werden sollen, als sonst. Das geht mit dem Zeichen 244.1:

Die Ausgestaltung ist unterschiedlich. In Hennef zum Beispiel mit bekloppten Kübeln, um den Autoverkehr abzubremsen:

Oder in Bonn dann mit Parkplätzen überall:

Fahrradzone

Möchte man ein Netz aus Fahrradstraßen markieren, so kann man dies als Fahrradzone mit Zeichen 244.3 markieren:

Fußgängerzone mit Freigabe

Es gibt noch Fußgängerzonen (Zeichen 242.1), die für den Radverkehr freigegeben sind.

In Hennef sieht das zum Beispiel so aus:

Verkehrsberuhigter Bereich

In einem Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) dürfen Radfahrer*innen auch mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Radschnellweg

Es gibt noch das Zeichen 350.1 für den Radschnellweg:

Ich kann allerdings kein Beispiel zeigen, weil es einfach keinen davon in Nähe von Bonn gibt.

Feldweg

Es gibt viele langwirtschaftliche Wege, da ist der Kraftverkehr mit einem Zeichen 260 ausgeschlossen, meist dann mit einer Ausnahme für den landwirtschaftlichen Verkehr.

Dort gelten wahrscheinlich die Regeln wie auf einer normalen Straße, nur dass eben kein Autoverkehr dort ist. Effektiv sind es gemeinsame Geh- und Radwege.

Zusammenfassung

Das ist alles ziemlich unübersichtlich. Ich versuche mich an einer Zusammenfassung bezüglich Nutzungspflicht, Schutz gegen Autos (Baulich oder kompletter Ausschluss), und ob man sich dem Fußverkehr unterordnen muss.

Art Nutzungspflicht Schutz Unterordnung
Radweg Ja Ja Nein
Getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241) Ja Ja Nein
Getrennter Geh- und Radweg (Ohne Zeichen) Nein Ja Nein
Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240) Ja Ja Nein
Gemeinsamer Geh- und Radweg (Ohne Zeichen) Nein Ja Nein
Geschützter Radstreifen Ja Ja Nein
Gehweg mit Freigabe Nein Ja Ja
Linker Radweg ohne Pflicht Nein Ja Nein
Schutzstreifen Nein Nein Nein
Radfahrstreifen Ja Nein Nein
Mischverkehr Nein Nein
Fahrradstraße mit KFZ-Frei Nein Nein
Echte Fahrradstraße Ja Nein
Radschnellweg Ja Nein
Feldweg Nein Nein
Verkehrsberuhigter Bereich Nein Ja
Fußgängerzone mit Freigabe Ja Ja

Alleine das ist unübersichtlich. Vor Ort stellen sich die Situationen aber nicht konsistent da, man muss immer suchen, wo man fahren muss. Das ganze in wenigen Sekunden, weil man mit dem Fahrrad durchaus schnell unterwegs sein kann. Wenig verwunderlich, wenn man das ganze als verwirrend wahrnimmt.