Schwache nehmen auf Starke Rücksicht
Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist zum Teil in das Gegenteil pervertiert.
Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist zum Teil in das Gegenteil pervertiert.
Als Radfahrer hat man ein Recht auf 150 cm Überholabstand innerorts und 200 cm außerorts. Das war vor der StVO-Novelle 2020 nur durch die Rechtssprechung festgelegt, seit der StVO-Novelle 28.04.2020 steht es auch im Gesetzestext mit expliziten Zahlen drin. Das ist wunderbar, aber wie sieht das denn dann in der Praxis eigentlich aus?