Argumentationshilfe für Radfahrer
Ich habe immer wieder die gleichen Diskussionen beim Thema Verkehr. Daher habe ich jetzt einfach mal ein paar Dinge als Argumentationshilfe gesammelt.
Ich habe immer wieder die gleichen Diskussionen beim Thema Verkehr. Daher habe ich jetzt einfach mal ein paar Dinge als Argumentationshilfe gesammelt.
Als Radfahrer hat man ein Recht auf 150 cm Überholabstand innerorts und 200 cm außerorts. Das war vor der StVO-Novelle 2020 nur durch die Rechtssprechung festgelegt, seit der StVO-Novelle 28.04.2020 steht es auch im Gesetzestext mit expliziten Zahlen drin. Das ist wunderbar, aber wie sieht das denn dann in der Praxis eigentlich aus?