Härteausgleich bei Nebeneinkünften
Für Nebeneinkünfte ist ein Härteausgleich vorgesehen. Durch diesen sind Nebeneinkünfte unter 410 EUR in einem Jahr steuerfrei. Wenn man jedoch mehr verdient, so sinkt der Abzugsbetrag. Dies ist wahrscheinlich damit Selbstständige keinen zusätzlichen Freibetrag gegenüber Angestellten genießen. Das ganze ist nicht als lineare Funktion gegeben sondern als Tabelle: