Härteausgleich bei Nebeneinkünften

Für Nebeneinkünfte ist ein Härteausgleich vorgesehen. Durch diesen sind Nebeneinkünfte unter 410 EUR in einem Jahr steuerfrei. Wenn man jedoch mehr verdient, so sinkt der Abzugsbetrag. Dies ist wahrscheinlich damit Selbstständige keinen zusätzlichen Freibetrag gegenüber Angestellten genießen. Das ganze ist nicht als lineare Funktion gegeben sondern als Tabelle:

Nebeneinkünfte Abzugsbetrag
410 410
500 320
600 220
700 120
800 20
820 0

Stellt man dies grafisch dar, so erhält man diese Treppe, die letztlich doch linear ist:

Das zu versteuernde Einkommen nimmt durch die Stufen immer einen Sprung an, es sieht entsprechend merkwürdig aus:

Es kann einem also passieren, dass durch 1 EUR mehr Einkünfte das zu versteuernde Einkommen um 101 EUR steigt. Unter der Annahme, dass der Grenzsteuersatz konstant ist, entwickelt sich das tatsächliche Nettoeinkommen, das man aus seinen Nebeneinkünften behalten darf, wie folgt:

Je nach Grenzsteuersatz kann man also durch weitere Einnahmen in der Region zwischen 410 EUR und 820 EUR weniger Geld haben als vorher. Daher bin ich von diesen vermeintlich einfachen Vorschriften nicht begeistert.